Zuschuss

Erstellung eines Sanierungskonzeptes für Eigenheime - Zuschuss

Einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 1.000 € für Einfamilienhäuser bzw. bis zu 1.500 € für Zweifamilienhäuser, maximal 50 % der nachgewiesenen und angemessenen Kosten.

Wohnungsbau & Modernisierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.03.2024
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Wien
Fördersumme: Bis zu 1.500 €
Förderquote: 50%

Förderziel

Förderung der Erstellung eines umfassenden Sanierungskonzeptes für Eigenheime gemäß § 21 der Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten für das Sanierungskonzept

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Eigentümerinnen von Eigenheimen oder Kleingartenwohnhäusern
  • Pächterinnen von Kleingartenwohnhäusern
  • Das zu sanierende Gebäude wird als Hauptwohnsitz genutzt
  • Baubewilligung mindestens 20 Jahre alt

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Meldezettel als Nachweis der Nutzung des Gebäudes als Hauptwohnsitz
  2. Aktueller Grundbuchsauszug oder Pachtvertrag
  3. Sanierungskonzept gemäß Richtlinie
  4. Bestandsenergieausweis
  5. WUKSEA-Registrierungsbestätigung
  6. Energieausweis nach Sanierung
  7. Originalrechnung und Originalzahlungsbelege

Beschreibung

Mit der Förderung wird die Ausarbeitung eines detaillierten Sanierungskonzeptes für private Eigenheime in Wien unterstützt. Eigentümer:innen und Pächter:innen von Ein- oder Zweifamilienhäusern erhalten einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 1.000 Euro (Einfamilienhäuser) beziehungsweise bis zu 1.500 Euro (Zweifamilienhäuser). Dieser Betrag deckt bis zu 50 % der nachgewiesenen und angemessenen Kosten ab und orientiert sich an § 21 der Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024. Mit der Maßnahme sollen planungsrelevante Grundlagen geschaffen und die energetische Modernisierung sowie Instandhaltung von Bestandsgebäuden gefördert werden.

Gefördert werden jene Gebäude, die als Hauptwohnsitz genutzt werden und über eine mindestens 20 Jahre alte Baubewilligung verfügen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die als Eigentümer:innen von Eigenheimen oder Kleingartenwohnhäusern beziehungsweise als Pächter:innen von Kleingartenwohnhäusern auftreten. Für die Antragstellung sind verschiedene Nachweise einzureichen: Meldezettel, aktueller Grundbuchsauszug oder Pachtvertrag, das fertige Sanierungskonzept gemäß Richtlinie, Bestandsenergieausweis, WUKSEA-Registrierungsbestätigung, nachträglicher Energieausweis sowie Originalrechnungen und Zahlungsbelege. Anträge können ab dem 1. März 2024 jederzeit und ohne Ausschlussfrist eingereicht werden. Die Abwicklung erfolgt durch die Wohnbauförderung der Stadt Wien (MA 50), die zugleich beratend zur Seite steht und eine fachkundige Begleitung während des gesamten Prozesses ermöglicht.

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