Erstellung von Sanierungs- und Strukturkonzepten
Förderung der Erstellung von Sanierungs- und Strukturkonzepten zur zukunftsorientierten Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung in Bayern unter Prüfung von Synergien mit weiteren Leitungsinfrastrukturen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Sanierungs- und Strukturkonzepten für die öffentliche Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung in bayerischen Gemeinden; Prüfung der Zusammenverlegung mit anderen leitungsgebundenen Infrastrukturen wie Gas, Strom, Telefon und Breitband.
Förderfähige Ausgaben
- Ausgaben gemäß Bauausgabebuch nach Ausführung der Maßnahme
- Sach- und Personalkosten für die Konzepterstellung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Nicht zuwendungsfähige Ausgaben nach Nr. 5.3 RZWas 2021
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Erstellung eines Sanierungs- und Strukturkonzepts nach Nr. 2.2.5 RZWas 2021
- Konzepterstellung gemäß DWA-A 143 "Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 1" und DIN EN 14654-2
- Akzeptanz des Konzepts durch das örtlich zuständige Wasserwirtschaftsamt
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefüllter Zuwendungsantrag (Muster 1a zu Art. 44 BayHO)
- Sanierungs- und Strukturkonzept nach DWA-A 143
- Sanierungs- und Strukturkonzept nach DIN EN 14654-2
Beschreibung
Das Förderprogramm unterstützt bayerische Städte, Gemeinden und kommunale Verbände bei der zukunftsorientierten Planung ihrer Trinkwasser- und Abwasserinfrastruktur. Im Fokus steht die Erstellung von Sanierungs- und Strukturkonzepten nach den Vorgaben der RZWas 2021 (Nr. 2.2.5), DWA-A 143 sowie DIN EN 14654-2. Ziel ist es, die öffentliche Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung langfristig abzusichern und gleichzeitig Synergien mit weiteren leitungsgebundenen Infrastrukturen wie Gas, Strom, Telefon und Breitband zu prüfen. Die Maßnahme fördert bis zu 70 % der Ausgaben, maximal jedoch 50.000 € pro Gemeinde, und deckt sowohl Sach- als auch Personalkosten für die Konzepterstellung ab.
Einreichungen sind fortlaufend beim regional zuständigen Wasserwirtschaftsamt möglich. Voraussetzung ist die Einreichung eines ausgefüllten Zuwendungsantrags (Muster 1a zu Art. 44 BayHO) sowie der Sanierungs- und Strukturkonzepte nach DWA-A 143 und DIN EN 14654-2. Das Konzept muss von der örtlichen Wasserwirtschaftsbehörde akzeptiert werden. Förderfähig sind Ausgaben gemäß Bauausgabebuch nach Abschluss der Maßnahme abzüglich der in den RZWas 2021 (Nr. 5.3) genannten nicht förderfähigen Posten. Die Richtlinie bietet Kommunen und Verbänden eine verlässliche Zuschussfinanzierung, um die Infrastrukturplanung effizient und nachhaltig zu gestalten und die Wasserversorgung sowie Abwasserbeseitigung in ganz Bayern zukunftsfähig aufzustellen.
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