Erwerb von Geschäftsanteilen von Wohnungsbaugenossenschaften
Zinsloses Darlehen für einkommensschwache Haushalte in Berlin zum erstmaligen Erwerb von Geschäftsanteilen an Wohnungsbaugenossenschaften bis 50.000 € mit Tilgungsverzicht.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung einkommensschwacher Haushalte beim Erwerb von Geschäftsanteilen an Wohnungsbaugenossenschaften in Berlin, insbesondere für den erstmaligen Bezug einer genossenschaftlichen Neubauwohnung und für Mieterhaushalte in Bestandsgebäuden.
Förderfähige Ausgaben
- Erwerb von Geschäftsanteilen
- projektbezogene Beteiligungen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Berlin
- Gültiger Wohnberechtigungsschein für Berlin
- Einkommen max. 120 % der WoFG-Grenze
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Selbstauskunft Wohneigentümer:innen
- Wohnberechtigungsschein
- Beitrittserklärung über Geschäftsanteile
- Mietvertrag
- Nachweis über Eigenmittel
- Nachweis über Fremdmittel
- Legitimation via PostIdent
- Einkommensnachweise (letzte 3 Monate)
- Unterhaltsnachweise
- Bescheide über Lohnersatzleistungen
- Bilanzen/Jahresabschlüsse/EÜR (letzte 3 Jahre)
- BWA (aktuell)
- Anlage zur Selbstauskunft für Gewerbetreibende und Selbständige
- Einkommensteuererklärungen und -bescheide (letzte 2 Jahre)
Beschreibung
In Berlin erhalten einkommensschwache Haushalte ein zinsloses Darlehen von bis zu 50.000 EUR für den erstmaligen Erwerb von Geschäftsanteilen an Wohnungsbaugenossenschaften. Dieses Förderprogramm richtet sich an Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Berlin, die im Besitz eines im Land Berlin gültigen Wohnberechtigungsscheins sind und deren Einkommen die Einkommensgrenze des Berliner Wohnraumfördergesetzes um höchstens 120 % nicht übersteigt. Die Laufzeit des Darlehens kann bis zu 30 Jahre betragen, wobei bis zu fünf tilgungsfreie Jahre eingeräumt werden. Durch einen Tilgungsverzicht von 15 % bei Auszahlung und weiteren 10 % nach neun Zehnteln der Darlehenslaufzeit verringert sich die Rückzahlungssumme deutlich. Die Förderung unterstützt sowohl den Erstbezug einer genossenschaftlichen Neubauwohnung als auch Mieterhaushalte, die sich in Bestandsgebäuden beteiligen möchten.
Der Antrag ist jederzeit bei der Investitionsbank Berlin (IBB) einzureichen und kann innerhalb von 24 Monaten nach Bewilligung voll abgerufen werden. Förderberechtigte Haushalte legen neben dem ausgefüllten Antragsformular und Selbstauskunft Unterlagen wie Wohnberechtigungsschein, Beitrittserklärung über Geschäftsanteile, Mietvertrag sowie Nachweise über Eigen- und Fremdmittel vor. Für Selbständige und Gewerbetreibende sind betriebswirtschaftliche Auswertungen, Jahresabschlüsse und Steuerbescheide erforderlich. Nach Auszahlung ist innerhalb von sechs Monaten ein Verwendungsnachweis vorzulegen, der Beitritt und Überlassung der Genossenschaftswohnung dokumentiert. Die IBB prüft Bonität und Förderwürdigkeit, während die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen die fachliche Aufsicht ausübt. Dieses Darlehen fördert die Stärkung des Genossenschaftswesens, trägt zur Modernisierung des Wohnungsbaus bei und unterstützt nachhaltige Stadtentwicklung in Berlin.