Erwerbungsförderung (Kulturstiftung der Länder)
Förderung der anteiligen Erwerbung von Kunstwerken und kulturellen Zeugnissen von gesamtstaatlicher Bedeutung für öffentlich zugängliche Sammlungen in deutschen Museen, Bibliotheken und Archiven. Großanträge (ab 100.000 €) bis 15. Juni oder 15. Dezember, alle weiteren Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Sicherung und Erweiterung von öffentlich zugänglichen Sammlungen in Museen, Bibliotheken und Archiven durch anteilige finanzielle Beteiligung an der Erwerbung bedeutender Kunstwerke, Handschriften, Sammlungen und weiterer Kulturgüter von gesamtstaatlicher Bedeutung.
Förderfähige Ausgaben
- Anschaffungskosten für Kunstwerke und Kulturgüter
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung nur durch öffentlich zugängliche Museen, Bibliotheken oder Archive in Deutschland
- Vorantrag bei Beratungsgespräch
- Mindestantragssumme 100.000 € für Fristen 15. Juni oder 15. Dezember
- Anträge unter 100.000 € können jederzeit eingereicht werden
- Beifügung einer befürwortenden Stellungnahme des jeweiligen Landesministeriums
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Terminbestätigung des Pflichtberatungsgesprächs
- Vorantrag
- Vollständiger Förderantrag über das FOKUS-Portal
- Befürwortende Stellungnahme des Landesministeriums
- Gutachten der beauftragten Fachgutachter:innen
Bewertungskriterien
- Bedeutung des Kulturguts für die nationale Sammlung
- Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit des Antrags
- Gutachterliche Stellungnahmen
Beschreibung
Die Erwerbungsförderung der Kulturstiftung der Länder unterstützt öffentlich zugängliche Museen, Bibliotheken und Archive in Deutschland bei der anteiligen Finanzierung von Ankäufen bedeutsamer Kunstwerke, Handschriften, Sammlungen und weiterer Kulturgüter von gesamtstaatlicher Bedeutung. Gefördert werden Anschaffungskosten für Werke aller Epochen und Gattungen – von mittelalterlichen Inkunabeln über Gemälde der Moderne bis hin zu historischen Musikinstrumenten und Fotografien. Ziel ist die Sicherung und Erweiterung nationaler Sammlungen, damit wertvolle Zeugnisse aus Malerei, Grafik, Skulptur, Kunstgewerbe, Literatur und Technik- sowie Naturgeschichte dauerhaft der Allgemeinheit zugänglich bleiben. Fachliche Beratung und die Vermittlung geeigneter Gutachter:innen ergänzen das Förderangebot.
Anträge können von allen öffentlich zugänglichen deutschen Museen, Bibliotheken und Archiven gestellt werden. Für Großanträge ab einer Mindestsumme von 100.000 € gelten die Einreichungsfristen zum 15. Juni und 15. Dezember; Anträge unter dieser Schwelle sind ganzjährig möglich. Voraussetzung ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit der Stiftung, eine befürwortende Stellungnahme des zuständigen Landesministeriums sowie die strikte Vertraulichkeit aller Verfahrensschritte. Über das FOKUS-Portal wird nach erfolgreichem Vorantrag der vollständige Förderantrag eingereicht und zwei unabhängige Fachgutachten eingeholt. Bewertet werden vor allem die nationale Bedeutung des Kulturguts, die Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der Unterlagen sowie die Expert:innen-Gutachten. Zu den einzureichenden Dokumenten zählen Terminbestätigung des Beratungsgesprächs, Vorantrag, vollständiger Online-Antrag, Landesministeriums-Stellungnahme und Gutachten der Fachgutachter:innen.
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