ESF+ (21-27): Anerkennung non-formal erworbener Kompetenz mit Lehrabschlussprüfung
Förderung von Projekten zur Anerkennung non-formal erworbener Kompetenzen durch Lehrabschlussprüfung in Salzburg für Erwerbsfähige, die schwer Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Anträge vom 01.01.2024 bis zur Ausschöpfung des Volumens möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Salzburgerinnen und Salzburgern im Erwerbsalter mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt durch Finanzierung von Projekten zum Aufbau der Arbeitsfähigkeit und zur Anerkennung non-formal erworbener Kompetenzen mittels Lehrabschlussprüfung.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Teilnahme am Call-Verfahren
- Nachweis von Personalressourcen für die Projektumsetzung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag
- Konzept (Vorhabensbeschreibung) samt Finanzplan
- Jahresabschluss
- Firmenbuch-/Vereinsregister-Auszug
- Unbedenklichkeitserklärung von Finanzamt und Sozialversicherungsträger
- Übersicht über Zuwendungen von Dritten zur Vermeidung von Doppelförderungen
- Statuten bzw. Gesellschaftsvertrag
- Referenzprojekte
- Übersicht über Personal und deren Qualifikationen
Beschreibung
Die ESF+-Förderung zur Anerkennung non-formal erworbener Kompetenzen über eine Lehrabschlussprüfung richtet sich an Salzburger:innen im erwerbsfähigen Alter mit niedriger Qualifikation und erschwerten Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Mit dem Ziel, Arbeitsfähigkeit und Beschäftigungsperspektiven zu stärken, werden Projekte unterstützt, die nicht formale Fertigkeiten durch eine offizielle Lehrabschlussprüfung formal bestätigen. Mindestens 40 Teilnehmer:innen pro Jahr sollen von der Maßnahme profitieren, wobei mindestens 75 % der Teilnehmenden erfolgreich einen Lehrabschluss erlangen. Der Zuschuss deckt dabei vorrangig die Personalkosten des Projektträgers, die unmittelbar zur Umsetzung beitragen, ab. Anträge können ab dem 1. Januar 2024 so lange eingebracht werden, bis das bereitgestellte Fördervolumen ausgeschöpft ist.
Förderberechtigt sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen, Interessensverbände, Vereine und Stiftungen mit nachgewiesenen Personalressourcen für die Projektabwicklung. Zur Antragstellung sind umfassende Unterlagen einzureichen, darunter ein ausgearbeiteter Projektplan mit Finanzübersicht, Jahresabschlüsse, Registerauszüge, Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanz- und Sozialversicherungsträgern sowie Nachweise über frühere Referenzprojekte und Qualifikationen des Projektteams. Die Abwicklung erfolgt nach einem Call-Verfahren, das Transparenz und Vergleichbarkeit der Vorhaben sicherstellt. Durch die Förderung sollen niedrigqualifizierte Salzburger:innen zu Facharbeiter:innen weiterentwickelt, ihr Einkommensniveau angehoben und das Risiko von Arbeitslosigkeit und Armut nachhaltig reduziert werden.
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