ESF – Beratungsstellen Arbeit
Förderung von Beratungsstellen für erwerbslose, von Arbeitslosigkeit bedrohter Menschen, Berufsrückkehrender, Aufstocker:innen und von Arbeitsausbeutung Betroffener in NRW.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Zuschüssen für die Beratung und Begleitung von erwerbslosen Menschen, von Arbeitslosigkeit bedrohter Menschen, Berufsrückkehrender, Beschäftigter mit aufstockenden SGB II-Leistungen sowie von Menschen, die von Arbeitsausbeutung betroffen sind.
Förderfähige Ausgaben
- Personalausgaben
- Sachkosten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz und Durchführung der Maßnahme in NRW
- Antragstellung bei zuständiger Bezirksregierung Arnsberg
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Fachkonzept
- Projektantrag
- Teilnahmeerklärungen
Beschreibung
ESF – Beratungsstellen Arbeit richtet sich an Menschen in NRW, die arbeitslos sind, von Arbeitslosigkeit bedroht sind, den Wiedereinstieg ins Berufsleben planen, ergänzende SGB II-Leistungen benötigen oder von Arbeitsausbeutung betroffen sind. Gefördert werden kommunale und freie Träger (öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen), die Beratungsstellen unterhalten, um Ratsuchende psychosozial und beruflich zu stärken. In speziell eingerichteten Räumen entsteht ein sicherer Rahmen für vertrauliche Gespräche, in denen die aktuelle Lebenslage analysiert, individuelle Perspektiven entwickelt und konkrete Hilfsangebote vermittelt werden. Ergänzend informiert das Fachpersonal über Qualifizierungs- und Beschäftigungschancen, unterstützt bei der Rechtsabklärung über Rechtskreisgrenzen hinweg und knüpft Kontakte zu regionalen Unterstützungsnetzwerken. In Fällen potenzieller Ausbeutung am Arbeitsplatz wird vorbehaltlos beraten und eine Brücke zu Hilfsangeboten geschlagen. Das Programm legt besonderen Wert auf regelmäßige Öffnungszeiten an mindestens fünf Wochentagen mit insgesamt 30 Wochenstunden in jeder Beratungsstelle, wovon mindestens zehn Stunden pro Standort gewährleistet sein müssen.
Für Interessenvertretende liefert diese Förderung bis zu vier Stellenkapazitäten (Leitung und Projektmitarbeit) sowie eine Restkostenpauschale von 40 % zur Deckung weiterer Ausgaben. Die einheitliche Förderquote beträgt 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Personal und Sachmittel, die restlichen 20 % werden über kommunale Eigenmittel oder Spenden gedeckt. Voraussetzung ist ein Fachkonzept mit detailliertem Raum- und Personalnachweis sowie die Antragstellung bei der Bezirksregierung Arnsberg. Durch die fortlaufende Antragstellung ermöglicht das Programm eine passgenaue Projektumsetzung und leistet einen wertvollen Beitrag zur nachhaltigen Arbeitsmarktintegration sozial benachteiligter Zielgruppen in Nordrhein-Westfalen.
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