ESF – Bildungsscheck 2.0
Mit dem ESF – Bildungsscheck 2.0 fördert Nordrhein-Westfalen die berufliche Weiterbildung von Personen mit Wohnsitz in NRW: 50 % Zuschuss bis maximal 500 €, einmal pro Kalenderjahr, Antrag online ab 01.02.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung der beruflichen Weiterbildung von Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen durch einen Zuschuss zu den Kosten der berufsbezogenen Weiterbildung.
Förderfähige Ausgaben
- Kursgebühren der beruflichen Weiterbildung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Fahrkosten
- Unterbringungskosten
- Erwerb von Führerscheinen für PKW und Motorrad
- Andere öffentliche finanzielle Unterstützung
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen
- Zu versteuerndes Jahreseinkommen maximal 50.000 € (Einzelveranlagung) bzw. 100.000 € (gemeinsame Veranlagung)
- Berufsbezogene Weiterbildung im Kontext aktueller oder zukünftiger Tätigkeit
- Weiterbildung darf noch nicht begonnen haben
- Kein Bildungsscheck 2.0 im laufenden Kalenderjahr
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Teilnahmebestätigung
- Rechnung der Weiterbildung
- Einkommensteuerbescheid (nicht älter als 2 Jahre)
Beschreibung
Der ESF – Bildungsscheck 2.0 unterstützt berufsbezogene Weiterbildungen von Privatpersonen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen. Interessierte können ab dem 1. Februar 2026 einmal pro Kalenderjahr einen Zuschuss von 50 % der Kursgebühren, maximal 500 €, beantragen. Ziel des Programms ist es, die berufliche Kompetenz zu stärken und die Beschäftigungsfähigkeit durch lebensbegleitendes Lernen zu erhöhen. Gefördert werden ausschließlich Ausgaben für berufsbezogene Weiterbildungen im Kontext der aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit. Nicht förderfähig sind Fahr- und Unterbringungskosten, der Erwerb von Führerscheinen für PKW bzw. Motorräder oder andere öffentliche Finanzierungsbeiträge. Anspruchsberechtigt sind natürliche Personen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 50.000 € (bzw. 100.000 € bei Zusammenveranlagung), die im laufenden Kalenderjahr noch keinen ESF – Bildungsscheck 2.0 erhalten haben.
Der Antragsprozess erfolgt vollständig digital über das ESF-Onlineportal. Vor Beginn der Weiterbildung ist eine Registrierung erforderlich, anschließend muss die geplante Maßnahme spätestens einen Tag vor Kursstart angemeldet werden. Nach Abschluss werden die Teilnahmebestätigung, die Rechnung der Weiterbildungsmaßnahme und ein aktueller Einkommensteuerbescheid (nicht älter als zwei Jahre) hochgeladen. Die zuständige Bezirksregierung prüft die Unterlagen und überweist bei positiver Entscheidung den Zuschuss direkt auf das angegebene Konto. Voraussetzung für eine erfolgreiche Förderung ist, dass die Weiterbildung noch nicht begonnen hat und keine weitere öffentliche Förderung vorliegt. Damit bietet der Bildungsscheck 2.0 eine unkomplizierte Möglichkeit, individuelle Qualifikationen zu erweitern und berufliche Perspektiven zu stärken.
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