Zuschuss

ESF Plus – Gründungsberatung

Zuschuss für Gründungsberatungen in Sachsen: bis zu fünf Tagwerke (400 € pro Tagwerk) für Neugründungen und bis zu zehn Tagwerke (500 € pro Tagwerk) für Unternehmensnachfolgen.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen
Fördersumme: 400 € pro Tagwerk bis max. 5 Tagwerke für Neugründung; 500 € pro Tagwerk bis max. 10 Tagwerke für Unternehmensnachfolge
Projektdauer: 6 Monate

Förderziel

Der Freistaat Sachsen fördert Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase, um Gründerinnen und Gründern sowie Übernehmern eine fundierte Entscheidungsvorbereitung und Unterstützung bei wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, organisatorischen, sozialen und ökologischen Fragestellungen ihres Vorhabens zu ermöglichen.

Förderfähige Ausgaben

  • Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase (Tagwerke)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Erstellung eines Gründungs- oder Unternehmenskonzepts
  • Beratungsleistungen, die überwiegend Rechts-, Versicherungs-, Patent- oder Steuerfragen betreffen
  • Beratungsleistungen mit weniger als zwei Tagwerken
  • Beratungsleistungen, die ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen (einschließlich Mitteln der Strukturfonds) finanziert werden

Antragsberechtigt

  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen
  • Unternehmen darf bis zur Bewilligung nicht gegründet oder übernommen sein (Zeitpunkt der Gewerbeanzeige oder Finanzamtmeldung)
  • Beratungsvertrag darf zum Antragszeitpunkt noch nicht abgeschlossen sein
  • Nachweis einer dem Gründungsvorhaben dienlichen Vorbildung (Berufserfahrung aus Selbstständigkeit oder leitender Funktion; kaufmännische/betriebswirtschaftliche Aus- oder Fortbildung innerhalb der letzten zwei Jahre; gründungsrelevantes Basiswissen aus Existenzgründerseminaren innerhalb der letzten zwölf Monate)
  • Vorlage einer individuellen Gründungs- oder Unternehmenskonzepts und einer Beratungsempfehlung einer fachkundigen Stelle
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Erklärung über die der Gründungsberatung dienliche Vorbildung (ggf. Teilnahmebescheinigung)
  2. Individuelles Gründungs- oder Unternehmenskonzept
  3. Beratungsempfehlung einer fachkundigen Stelle
  4. Nachweis der Qualifikation des Beraters

Beschreibung

Das ESF Plus – Programm zur Gründungsberatung in Sachsen fördert gezielt individuelle Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase und bei Unternehmensnachfolgen. Ziel ist es, Gründer:innen und Übernehmer:innen eine solide Entscheidungsgrundlage zu bieten, indem wirtschaftliche, technische, finanzielle, organisatorische, soziale und ökologische Fragestellungen systematisch beleuchtet werden. Gefördert werden bis zu fünf Tagwerke à 400 € für Neugründungen sowie bis zu zehn Tagwerke à 500 € für Unternehmensnachfolgen. Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, der innerhalb eines maximal sechsmonatigen Bewilligungszeitraums eingesetzt werden muss. Trägerin der Förderung ist das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA); die Antragstellung und Abwicklung erfolgt über die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Förderberechtigt sind natürliche Personen mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen, die eine Neugründung planen, eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen oder ein bestehendes Unternehmen übernehmen wollen. Voraussetzung ist der Nachweis einer dem Vorhaben dienlichen Vorbildung (z. B. Berufserfahrung in Leitungsfunktion, kaufmännische Aus- oder Fortbildung der letzten zwei Jahre sowie Basiswissen aus Gründerseminaren). Darüber hinaus sind ein individuelles Gründungs- oder Unternehmenskonzept sowie eine Beratungsempfehlung einer fachkundigen Stelle einzureichen. Beratungsverträge dürfen zum Antragszeitpunkt noch nicht abgeschlossen sein und der Gewerbeanzeigezeitpunkt muss vor Bewilligung liegen. Ausgeschlossen sind bereits im Nebenerwerb Selbstständige sowie Gründungen in Wirtschaftsprüfungs-, Beratungs-, Steuer-, Rechtsanwalts- oder Notariatsbereichen. Der Antrag ist vor Beginn der Beratung und spätestens zwei Monate nach Vorlage der Empfehlung über das SAB-Förderportal zu stellen.

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