ESF – Werkstattjahr
Förderung von berufsorientierenden Maßnahmen mit betrieblichen Praxisphasen für von Agentur für Arbeit oder Jobcenter zugewiesene Jugendliche und Gewährung von Leistungsprämien. Anträge sind vor Beginn der Maßnahme möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Durchführung von berufsorientierenden Maßnahmen mit betrieblichen Praxisphasen für die von Agenturen für Arbeit oder Jobcentern zugewiesenen Teilnehmenden sowie Gewährung von Leistungsprämien bei guten Leistungen.
Förderfähige Ausgaben
- Durchführung berufsorientierender Maßnahmen
- Betriebliche Praxisphasen
- Leistungsprämien
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kosten vor Maßnahmebeginn
- Ausgaben außerhalb des ESF-Zwecks
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zuweisung durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter
- Nachweis der Kofinanzierung durch Arbeitsagentur oder Jobcenter
- Antrag vor Maßnahmebeginn
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Zuweisungsnachweis der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters
- Teilnahmenachweis für jeden Monat
- Beurteilung der pädagogischen Fachkraft
- Projektbeschreibung
Bewertungskriterien
- Einhaltung der ESF-Richtlinien
- Teilnehmerzahl und Teilnahmequote
- Qualität der Maßnahmen und Ergebnisse
Beschreibung
Das ESF – Werkstattjahr in Nordrhein-Westfalen fördert berufsorientierende Maßnahmen mit betrieblichen Praxisphasen für von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter zugewiesene Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre, die noch nicht ausbildungsreif sind. Die Teilnehmenden werden durch ausgewiesene Bildungsträger intensiv begleitet, um berufliche Interessen zu erproben, soziale Kompetenzen zu stärken und eine stabile Lern- und Arbeitshaltung zu entwickeln. Anschließend werden sie in realen Produktions- und Dienstleistungsprozessen eingesetzt, um ihre Ausbildungsreife zu steigern. Pro Monat und Teilnehmender stehen pauschal 720 Euro zur Deckung der Trägerkosten zur Verfügung, die zu 100 Prozent aus ESF-Mitteln und kofinanziert durch Agentur oder Jobcenter finanziert werden. Zusätzlich honoriert das Programm gute Leistungen durch individuelle Leistungsprämien in Höhe von 300 Euro für jede als „gut“ bewertete Beurteilung im Quartalsrhythmus (Dezember, März, Juni, September).
Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen und erfordert einen Nachweis über die Kofinanzierung durch die örtliche Agentur für Arbeit oder das Jobcenter sowie die Zuweisung der Teilnehmenden. Zur Abrechnung sind monatliche Teilnahmenachweise und die Dokumentation erbrachter Leistungen inklusive der Beurteilung der pädagogischen Fachkraft vorzulegen. Bei vorzeitigem Maßnahmeabbruch können frei werdende Plätze nachbesetzt werden. Ein kompletter Eintritts- und Austrittsmonat gilt jeweils als voller Monat. Durch die Kombination aus praktischer Einarbeitung, individueller Förderung und Leistungsanreizen werden Brücken in Ausbildung und Beschäftigung geschaffen und die nachhaltige Arbeitsmarktintegration benachteiligter Jugendlicher gezielt gefördert.
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