EULLE – Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)
Zuschüsse für landwirtschaftliche Investitionen in Gebäude, Maschinen und technische Anlagen in Rheinland-Pfalz. Basisförderung 20 %, Premiumförderung 40 % und Junglandwirtbonus 10 %. Auswahlverfahren zu festen Terminen.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung landwirtschaftlicher Unternehmen in Rheinland-Pfalz bei Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter im Rahmen des ELER-Entwicklungsprogramms „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ (EULLE).
Förderfähige Ausgaben
- Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von betrieblichen Wirtschaftsgebäuden
- Kauf neuer Maschinen und technischer Anlagen
- Architekten- und Ingenieurleistungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Investitionen, die vor Vollständigkeitsbestätigung begonnen wurden
- Ersatzinvestitionen
- Investitionen in ausgeschlossene Sektoren (z. B. Außenwirtschaftsmaßnahmen zur Emissionsminderung)
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mehr als 25 % der Umsatzerlöse aus landwirtschaftlicher Erzeugung
- Erreichen oder Überschreiten der Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
- Durchschnittliche positive Einkünfte der letzten drei Jahre ≤ 200 000 € pro Jahr
- Nachweis beruflicher Fähigkeiten und Wirtschaftlichkeit des Investitionskonzepts
- Einhaltung von Förderausschlüssen (z. B. Unternehmen in Schwierigkeiten, Beteiligung öffentliche Hand > 25 %)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Merkblatt für den Antragsteller AFP
- Fachlicher Antrag (Antragsformular)
- Investitionskonzept
Bewertungskriterien
- Einhaltung der Premiumanforderungen (Tierwohlschutz)
- Verbesserung von Umwelt- und Klimaschutzleistungen
- Wirtschaftlichkeit des Investitionskonzepts
Beschreibung
Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) unterstützt landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmen in Rheinland-Pfalz bei ihren zukunftsorientierten Investitionen. Gefördert werden langlebige Wirtschaftsgüter wie betriebliche Wirtschaftsgebäude, neue Maschinen und technische Anlagen sowie begleitende Architekten- und Ingenieurleistungen. Im Rahmen des ELER-Entwicklungsprogramms „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ stehen je nach Vorhaben Basiszuschüsse von 20 % zur Verfügung, bei Einhaltung besonderer Tierwohlanforderungen Premiumzuschüsse von bis zu 40 % sowie ein Junglandwirt:innenbonus von 10 % des förderfähigen Investitionsvolumens. Das Investitionsvolumen muss zwischen 20.000 € und 3 Mio. € liegen, wobei die Auswahl der Anträge in fest terminierten Vergabeverfahren – beispielsweise Ende April, August und Oktober – erfolgt.
Förderberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), deren landwirtschaftliche Erzeugung mehr als 25 % der Umsatzerlöse ausmacht und die die gesetzlichen Mindestgrößenanforderungen erfüllen. Weitere Voraussetzungen umfassen einen dreijährigen Durchschnitt der positiven Einkünfte von maximal 200.000 € pro Jahr, den Nachweis beruflicher Qualifikation und ein tragfähiges Investitionskonzept. Ausgeschlossen sind Vorhaben, die vor Bestätigung der Antragsvollständigkeit bereits begonnen oder Ersatzinvestitionen darstellen, sowie Projekte in definierten Spezialsektoren. Bei der Bewertung der Anträge fließen Kriterien wie Tierwohl, Umwelt- und Klimaschutz sowie die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens ein. Interessierte Betriebe können die notwendigen Antragsunterlagen – wie den fachlichen Antrag und das Investitionskonzept – fristgerecht bei den zuständigen Auswahlverfahren einreichen.
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