Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) in Bayern
Fördert Projekte zur Beschäftigung, Bildung und sozialen Inklusion in Bayern durch Zuschüsse aus dem Europäischen Sozialfonds Plus.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) ist das zentrale Instrument der EU zur Förderung von Aus- und Weiterbildung, Beschäftigung sowie zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. In Bayern werden Projekte unterstützt, die Arbeitskräfte an den Wandel anpassen, den gleichberechtigten Zugang zu hochwertiger Bildung ermöglichen und soziale Inklusion stärken.
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekt muss in Bayern durchgeführt werden
- Wohnsitz oder Arbeitsort der Teilnehmenden in Bayern
- Nachweise über Referenzen und ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem sind erforderlich
- Das eingesetzte Personal muss fachlich geeignet und erfahren sein
Bewertungskriterien
- Projektqualität
- Ergebnisorientierung
- fachliche Eignung
- Nachweise über Leistungsfähigkeit
Beschreibung
Das Förderprogramm des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in Bayern unterstützt vielfältige Projekte, die sich der Förderung von Beschäftigung, Bildung und sozialer Inklusion widmen. Mit Schwerpunkten in den Bereichen Arbeit, Aus- und Weiterbildung sowie Frauenförderung werden Maßnahmen gezielt gefördert, um den Herausforderungen des modernen Arbeitsmarktes zu begegnen und benachteiligte Gruppen zu stärken. Das Programm basiert auf dem Ziel, einen Beitrag zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung zu leisten und gleichzeitig einen gleichberechtigten Zugang zu hochwertigen Bildungsangeboten zu ermöglichen. Dabei spielt auch die Anpassung an den wirtschaftlichen und demografischen Wandel eine zentrale Rolle, was sowohl die regionale Entwicklung als auch innovative Projekte einschließt.
Die Förderung richtet sich an Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen, die in Bayern ansässig sind beziehungsweise ihre Projekte in der Region durchführen. Entscheidend für die Antragsberechtigung sind neben der Durchführung des Projekts innerhalb Bayerns auch der Nachweis eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems sowie Referenzen und fachlich geeignete und erfahrene Projektteams. Durch die Bereitstellung von Zuschüssen wird insbesondere der Übergang in den Arbeitsmarkt, die Stärkung der beruflichen Qualifizierung sowie die Integration von Menschen mit Behinderungen vorangetrieben. Es wird besonderer Wert auf eine geschlechtergerechte Sichtweise gelegt, sodass alle Maßnahmen die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechterperspektive sicherstellen und dabei Diskriminierung aus verschiedensten Gründen verhindern.
Innerhalb einer Projektdauer von 24 Monaten werden Vorhaben anhand ihrer Projektqualität, Ergebnisorientierung und fachlichen Eignung bewertet. Das Auswahlverfahren setzt auf transparente Nachweise über Leistungsfähigkeit und stellt sicher, dass nur Projekte zur Förderung zugelassen werden, die nachweislich einen nachhaltigen Beitrag zur teilhabeorientierten Entwicklung leisten können. Dieser Ansatz fördert nicht nur die individuelle Weiterbildung und den Zugang zu Arbeitsmöglichkeiten, sondern unterstützt auch die soziale Integration und Inklusion in einem wirtschaftlich dynamischen Umfeld. Interessierte Akteur:innen, sei es aus der Zivilgesellschaft, aus Unternehmen oder öffentlichen Institutionen, finden in diesem Programm einen attraktiven Ansatzpunkt, um innovative Projekte mit gesellschaftlicher Relevanz und langfristigem Nutzen umzusetzen.