Zuschuss

EXIST-Gründungsstipendium

Stipendium für innovative technologieorientierte Gründungsvorhaben von Studierenden, Absolvent:innen und Wissenschaftler:innen an Hochschulen. Laufende Antragsfristen.

Existenzgründung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Fördersumme: 100.000 € im 1. Jahr, 75.000 € im 2. Jahr
Projektdauer: 18 Monate

Förderziel

Unterstützung der technologieorientierten und wissensbasierten Existenzgründung aus Hochschulen durch Bereitstellung von Lebenshaltungskostenstipendien, Sachmitteln und Coaching.

Förderfähige Ausgaben

  • Lebenshaltungskosten-Stipendium
  • Sachmittel (z. B. Material, Dienstleistungen)
  • Coaching- und Beratungskosten

Antragsberechtigt

  • Existenzgründer/innen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis einer Hochschule oder Forschungseinrichtung als Host
  • mindestens zwei Teammitglieder (davon eine Gründerin/ein Gründer mit einschlägigem Fachwissen)
  • Innovations- und Technologiefokus

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag (Anlage 1)
  2. Projektbeschreibung (Anlage 2)
  3. Finanzierungsplan
  4. Lebenslauf der Gründer:innen

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt des Vorhabens
  • Technologieorientierung und Forschungstransfer
  • Wirtschaftliches Potenzial und Skalierbarkeit

Beschreibung

EXIST-Gründungsstipendium fördert technologieorientierte und wissensbasierte Gründungsvorhaben von Studierenden, Absolvent:innen und Wissenschaftler:innen an Hochschulen in ganz Deutschland. Das Programm stellt ein lebensunterhaltsstipendium, Sachmittel sowie Coaching bereit, um innovative Ideen zu realisieren und den Forschungstransfer zu stärken. Ziel ist es, die Entstehung zukunftsweisender Start-ups aus Hochschulen zu beschleunigen und deren wirtschaftliches Potenzial sowie Skalierbarkeit zu erhöhen. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss über eine maximale Projektdauer von 18 Monaten und kann fortlaufend beantragt werden.

Für die Antragstellung müssen die Gründer:innen in einem Team von mindestens zwei Personen mit einschlägigem Fachwissen organisiert sein und eine Hochschule oder öffentliche Forschungseinrichtung als Host nachweisen. Finanzierungsplan, Projektbeschreibung sowie Lebensläufe der Teammitglieder bilden die formalen Voraussetzungen. Bei der Auswahl fließen der Innovationsgehalt des Vorhabens, die Technologieorientierung und der konkrete Transfer in die Bewertung ein. Die Fördersumme beläuft sich auf bis zu 100.000 € im ersten und 75.000 € im zweiten Jahr, wobei lebensunterhalts- und projektbezogene Ausgaben (Sachmittel, Coaching- und Beratungskosten) abgedeckt werden. Quartalsweise werden Einreichungsfristen bekanntgegeben, sodass eine flexible Planung möglich ist. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt hiermit gezielt den Weg von der Forschung zur Unternehmensgründung.

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