Zuschuss

Existenzgründung/Unternehmensübernahme (technisches Handwerk) – Arnfried und Hannelore Meyer-Stiftung

Unterstützung junger Handwerksmeister/-innen bei der Existenzgründung oder Übernahme bestehender Handwerksbetriebe im technischen Bereich; auch Beteiligungen und Mezzaninkapital möglich.

Existenzgründung Beratung Unternehmensfinanzierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg

Förderziel

Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensübernahmen im technischen Handwerk durch Bereitstellung von Sachmitteln, Beteiligungen und Mezzaninkapital.

Förderfähige Ausgaben

  • Sachmittel (Geräte und Verbrauchsmaterialien)
  • Mezzaninkapital

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Personalmittel (nur in Ausnahmefällen)

Antragsberechtigt

  • Existenzgründer/innen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz im Stadt- und Landkreis Heilbronn
  • Handwerksmeister/in im technischen Bereich
  • Existenzgründung oder Übernahme durch Jungmeister/in

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Kurzbeschreibung des Projekts
  2. Konzept bzw. Finanzplan
  3. Unterlagen nach Rücksprache mit der Stiftung
  4. Checkliste der Stiftung

Bewertungskriterien

  • Erfüllung des Stiftungszwecks
  • Umsetzbarkeit
  • Zukunftsfähigkeit
  • Nachhaltigkeit
  • Innovationsgrad
  • Gesellschaftliche Notwendigkeit

Beschreibung

Die Arnfried und Hannelore Meyer-Stiftung fördert junge Handwerksmeister:innen im technischen Bereich im Stadt- und Landkreis Heilbronn bei der Gründung eigener Betriebe oder bei der Übernahme bestehender Handwerksunternehmen. Mit einem Zuschussprogramm unterstützt die Stiftung gezielt Investitionen in Sachmittel wie Geräte und Verbrauchsmaterialien und bietet darüber hinaus Beteiligungen sowie Mezzaninkapital in Kooperation mit Handwerkskammer und Banken an. Durch diesen Finanzierungsansatz werden technische Gründer:innen und Jungmeister:innen in Branchen wie Metall-, Holz- und Umwelttechnik oder neuer Technologien bei der Realisierung zukunftsweisender Geschäftsideen gestärkt. Besondere Relevanz haben dabei Innovationsgrad, Zukunftsfähigkeit und gesellschaftliche Notwendigkeit der geplanten Unternehmung.

Interessierte Gründer:innen können Anträge fortlaufend einreichen, sobald eine Kurzbeschreibung des Projekts sowie ein Konzept- beziehungsweise Finanzplan vorliegen. Vorab wird eine informelle Prüfung zur Sicherstellung der Fördervoraussetzungen (Meistertitel, Sitz im Fördergebiet, Jungmeister-Status) durchgeführt. Bei positiver Einschätzung erfolgt die gemeinsame Abstimmung der einzureichenden Unterlagen anhand einer Checkliste der Stiftung. Die Begutachtung orientiert sich an festgelegten Bewertungskriterien – darunter Umsetzbarkeit, Nachhaltigkeit und Erfüllung des Stiftungszwecks – und wird durch die Stiftungsgremien im Rahmen ihres Ermessen getroffen. Nach Bewilligung sind regelmäßige Berichte zur Mittelverwendung vorzulegen, um Transparenz und Projekterfolg sicherzustellen. Das Programm bietet so eine fundierte Begleitung für technisch orientierte Existenzgründungen und Betriebsübernahmen im Fördergebiet.

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