Zuschuss

Exkursionen zu NS-Gedenkstätten

Förderung von Schulexkursionen einer burgenländischen Schulklasse zu NS-Gedenkstätten inklusive Führung und optionalem Workshop. Antrag bis spätestens 6 Monate nach Exkursion möglich.

Bildung Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2022
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Burgenland
Förderquote: 100%

Förderziel

Ziel der Förderung ist die finanzielle Unterstützung von Exkursionen burgenländischer Schulklassen zu NS-Gedenkstätten, um die Auseinandersetzung junger Menschen mit der Geschichte des Holocaust an historischen Orten der NS-Verbrechen zu fördern.

Förderfähige Ausgaben

  • Eintrittskosten für NS-Gedenkstätte inkl. Führung
  • Kosten für einen anschließenden Workshop

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Reisekosten zum Exkursionsort

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Burgenländische Schule bzw. deren Elternverein als Antragsteller
  • Schulexkursion einer burgenländischen Schulklasse zur Auseinandersetzung mit der Geschichte des Holocaust
  • Online-Förderantrag bis spätestens 6 Monate nach der Exkursion
  • Einreichung aller erforderlichen Unterlagen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Online-Förderantrag (bis spätestens 6 Monate nach Exkursion)
  2. Kontobestätigung (falls kein Schulkonto existiert)

Beschreibung

Das Förderangebot ermöglicht burgenländischen Schulklassen eine vertiefende Auseinandersetzung mit der Geschichte des Holocaust an authentischen Stätten der NS-Verbrechen. Dabei werden die Eintrittskosten für eine Führung durch geschultes Personal vollständig übernommen, ebenso die optionalen Workshop-Gebühren. Ziel ist es, junge Menschen auf eindrückliche Weise mit den historischen Hintergründen und Folgen nationalsozialistischer Gewalt vertraut zu machen und so das Bewusstsein für demokratische Werte und Menschenrechte zu stärken. Als Antragsteller:innen kommen Schulen oder deren Elternvereine aus dem Burgenland in Frage, die eine Exkursion zu einer anerkannten Gedenkstätte organisieren.

Die Finanzierungsrate beträgt 100 %. Reisekosten sind von der Förderung ausdrücklich ausgeschlossen. Ein Zuschussantrag ist online bis spätestens sechs Monate nach Abschluss der Exkursion einzureichen. Erforderlich sind der vollständig ausgefüllte Förderantrag sowie gegebenenfalls eine Kontobestätigung, falls kein eigenes Schulkonto vorliegt. Die Bescheinigung über die Verwendung der Mittel erfolgt durch Vorlage von Rechnungs- und Zahlungsbelegen sowie einem kurzen Bericht über die Führung inklusive Foto. Dieses kontinuierlich verfügbare Programm leistet einen wichtigen Beitrag zur historisch-politischen Bildung und unterstützt nachhaltig die pädagogische Arbeit vor Ort.

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