Exportfonds-Rahmenkredit
Flexible Rahmenkreditfinanzierung für KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich zur Vorfinanzierung von Exportforderungen. Anträge sind von 01.03.2024 bis 30.06.2028 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Erhöhung des Liquiditätsspielraums von Tourismus- und Freizeitbetrieben sowie Incoming-Reisebüros durch einen dauerhaft verfügbaren Rahmenkredit zur Vorfinanzierung von Exportforderungen.
Förderfähige Ausgaben
- Exportforderungen zur Vorfinanzierung
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
- Privatpersonen
- Genossenschaften
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Unternehmensstandort in Österreich
- Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
- Aufrechte Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Österreich (Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft)
- Natürliche und juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften
- Relevanter Umsatzanteil durch ausländische Nächtigungsgäste bzw. Incoming-Tourismus
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Antragsformular Rahmenkredit
- Unterfertigte Erklärung des Kreditnehmers für Betriebsmittelkredit-Vorratsinvest
- SEPA-Mandat des Kreditnehmers
- KYC-Unterlagen der finanzierenden Bank
- Datiertes Organigramm (Eigentümer-Struktur)
- Jahresabschlüsse der letzten zwei Geschäftsjahre
- Aktuelle unterjährige Zahlen (Budget/Forecast)
- Unterfertigter Wechsel (Original)
Bewertungskriterien
- Höhe des Auslandsumsatzanteils
- Nachhaltigkeit des Liquiditätsbedarfs
- Mitgliedschaft in der WKO und Branchenzugehörigkeit
Beschreibung
Der Exportfonds-Rahmenkredit offeriert kleinen und mittleren Unternehmen sowie Incoming-Reisebüros der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in ganz Österreich eine flexibel abrufbare Kreditlinie zur Vorfinanzierung von Exportforderungen. Auf Basis eines Auslandsumsatzanteils – der sich aus Nächtigungszahlen oder Incoming-Umsätzen ableitet – kann ein Rahmenkredit in Höhe von bis zu rund 14 % dieses relevanten Umsatzvolumens beantragt werden. Damit erhalten Betriebe mit hohem Anteil ausländischer Gästebuchungen einen dauerhaft verfügbaren Liquiditätspuffer, der saisonale Spitzen abfedert und die Planungssicherheit erhöht. Die ÖHT stellt das Förderprodukt im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus bereit und gewährt über bundesgeförderte Zinssätze sowie Haftungsübernahmen attraktive Konditionen. Wichtigste Kriterien sind die Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Österreich (Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft), ein Unternehmensstandort in Österreich sowie ein signifikanter Auslandsumsatz-Anteil.
Die Einreichung ist jährlich möglich, Anträge können vom 01.03.2024 bis zum 30.06.2028 gestellt werden. Zur Antragstellung sind neben dem Antragsformular Rahmenkredit auch das unterfertigte SEPA-Mandat, KYC-Unterlagen der finanzierenden Bank, Organigramm und Jahresabschlüsse vorzulegen. Die Gesamtbewilligung erfolgt in Kreditsitzungen der ÖHT mit Blick auf Nachhaltigkeit des Liquiditätsbedarfs und Höhe des Exportumsatzanteils. Dadurch entsteht eine solide Finanzierungslösung, die speziell auf die Bedürfnisse von Tourismus- und Freizeitbetrieben zugeschnitten ist und zugleich den Wirtschaftsstandort Österreich stärkt.
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