Extramurale Pflege und Betreuung
Förderung mobiler und teilstationärer Pflege- und Betreuungsleistungen für Wiener Bürger:innen mit regelmäßigem persönlichem oder familiärem Betreuungs- und Pflegebedarf. Anträge sind unbefristet möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Leistungen zur Erfüllung von gleichartiger, regelmäßig auftretender persönlicher, familiärer oder sozialer Bedarfslagen mit Schwerpunkt auf individuellem Betreuungs- und Pflegebedarf
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Pflege- und Betreuungsbedarf
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung gemäß §7a WSHG
- Hauptwohnsitz in Wien oder gewöhnlicher Aufenthalt in Wien
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung
- Sozialversicherungsnummer
- Meldezettel
- Nachweis über Gesamteinkommen Kund:in und Partner:in
- Nachweis über Pflegegeldbezug
- Nachweis der Miete bzw. Betriebskosten
- Zustell-/Betreuungsadresse
- (bei Minderjährigen) Geburtsurkunde und Obsorgedokumente
Bewertungskriterien
- Nachgewiesener Betreuungs- und Pflegebedarf
- Wohnsitz in Wien
- Finanzielle Bedürftigkeit
Beschreibung
Der Fonds Soziales Wien (FSW) fördert mit der Ausschreibung „Extramurale Pflege und Betreuung“ mobile und teilstationäre Pflege- und Betreuungsleistungen für Wiener Bürger:innen mit regelmäßigem persönlichem oder familiärem Betreuungs- und Pflegebedarf. Gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen können unbefristet Zuschüsse für Leistungen wie Hauskrankenpflege, Heimhilfe, mobiles Palliativteam, mehrstündige Alltagsbegleitung, Essen auf Rädern oder Besuchsdienste beantragen. Ebenso werden betreute Wohngemeinschaften und Tageszentren finanziell unterstützt, um die individuelle Lebensqualität pflegebedürftiger Personen in ihrem gewohnten Umfeld sicherzustellen. Voraussetzung für die Förderung ist der Nachweis des Pflege- und Betreuungsbedarfs, ein Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Wien sowie die österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung gemäß § 7a WSHG. Zur Antragstellung sind u. a. Meldezettel, Sozialversicherungsnummer, Nachweise über Einkommen und Pflegegeldbezug sowie Miet- oder Betriebskosten in Kopie beizulegen. Bei Minderjährigen zusätzlich Geburtsurkunde und Obsorgedokumente.
Die Förderhöhe orientiert sich am tatsächlichen Betreuungsbedarf und der finanziellen Situation der Antragstellenden. Der FSW wickelt die Auszahlung direkt an die anerkannten Leistungserbringer:innen ab und erhebt einen einkommensabhängigen Kostenbeitrag von den Geförderten. Laufende Anpassungen bei veränderten Bedarfslagen, Einkommensverhältnissen oder Pflegegeldstufen sind möglich. Qualitätssicherung erfolgt durch regelmäßige Leistungsnachweise, Dokumentationsprüfungen und – bei Bedarf – Hausbesuche durch Mitarbeiter:innen des FSW. Anträge können jederzeit eingereicht werden, eine Frist gilt nicht, und Förderentscheidungen werden zeitnah nach Prüfung aller Unterlagen getroffen. Dieses Angebot stärkt das Netzwerk ambulanter Pflege- und Betreuungsdienste in Wien und trägt zur bedarfsgerechten Versorgung pflege- und betreuungsbedürftiger Menschen bei.
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