Fachkräfte-/Lehrausbildungen (Förderung von Zeitarbeitskräften) - FLA
Förderung berufsbegleitender Lehrgänge zur Vorbereitung auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung für Zeitarbeitskräfte. Anträge sind bis 31.12.2025 möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung bezweckt die Ausbildung von Zeitarbeitskräften mit abgebrochener Lehre oder angelernter Tätigkeit zur Vorbereitung auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung in verschiedenen Berufen (insbesondere Metall- und Elektrotechnik, Betriebslogistik, Büroberufe) und damit die Qualifizierung zur Fachkraft.
Förderfähige Ausgaben
- Kurs- und Prüfungskosten
- Kosten für Unterlagen
- diverse Gebühren
- Lohn-/Gehaltskosten während der Ausbildung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kosten, die bereits durch andere Stellen gefördert wurden
- E-Learning ohne vorherige Genehmigung
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zeitarbeitskraft in einem gewerblichen Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen ab 01.01.2023
- Registrierung des Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmens im SWF-Onlineportal
- Vollständige und pünktliche Einzahlung der SO-Beiträge gemäß § 22d AÜG
- Ausbildung bei einer SWF-Rahmenvereinbarungspartnerin/-partner
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Firmenbuchauszug (bei Erstregistrierung im SWF-Onlineportal)
- Gewerbeberechtigung (bei Erstregistrierung im SWF-Onlineportal)
- Angebot der Aus- und Weiterbildungseinrichtung
- Datenschutz-Einwilligungserklärung
- SWF-Förderantrag
- Versicherungsdatenauszug (VDA)
- Dienstvertrag und aktuelle Überlassungsmitteilung gemäß § 12 AÜG
- Erhebungsbogen
- Rechnung(en) der Aus- und Weiterbildungseinrichtung
- Teilnahmebestätigung(en)
- Lehrabschlussprüfungszeugnis
- Zeugnisse/Zertifikate (wenn vorhanden)
- Optional: Begründung bei Überschreitung der Fördergrenzen oder E-Learning
- Optional: Praxisnachweis(e)
- Optional: Lohn-/Gehaltszettel und AMS-Leistungsnachweise
Beschreibung
Im Rahmen der bundesweit verfügbaren Fachkräfte-/Lehrausbildungen (FLA) unterstützt der Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF) berufsbegleitende Lehrgänge zur gezielten Vorbereitung auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung. Zeitarbeitskräfte mit abgebrochener Lehre oder angelernter Tätigkeit erhalten eine 100 %ige Kostenübernahme für Kurs- und Prüfungskosten, Material- und Gebührenaufwendungen sowie Lohnkosten während der Ausbildung – bis zu einer Höchstgrenze von 16.000 € pro Beschäftigungsjahr. Der Schwerpunkt liegt auf Metall- und Elektrotechnik, Betriebslogistik sowie Büroberufen. Pro Jahr stehen dafür 200 Plätze zur Verfügung, Anträge können bis zum 31.12.2025 eingebracht werden. Ziel ist die nachhaltige Qualifikation von Fachkräften und die Erhöhung ihrer langfristigen Beschäftigungsfähigkeit.
Voraussetzung für eine Förderung sind ein ununterbrochenes Arbeitsverhältnis ab 01.01.2023 bei einem gewerblichen Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen, die fristgerechte Einzahlung der Sozial- und Weiterbildungsbeiträge sowie eine Ausbildung bei einer SWF-Rahmenvereinbarungspartner:in. Die Projektdauer ist auf 12 Monate begrenzt, wobei alle Unterlagen (z. B. Dienstvertrag, Überlassungsmitteilung, Förderantrag, Erhebungsbogen, Rechnungskopien und Teilnahmebestätigungen) innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Ausbildung eingereicht werden müssen. Elektro-, Metall- und Logistik-Interessent:innen erhalten damit die Chance, fehlende Lehrabschlüsse nachzuholen und ihre Karrierechancen am Arbeitsmarkt nachhaltig zu verbessern.