Zuschuss

Fahrtkostenerstattung / Schülerbeförderung (Landeshauptstadt Mainz)

Erstattung von Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler mit unzumutbarem Schulweg in Mainz; Online-Antrag und PDF-Formulare verfügbar; Antrag rechtzeitig vor Schuljahresbeginn stellen.

Bildung Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Rheinland-Pfalz
Förderquote: 100%

Förderziel

Übernahme bzw. Erstattung der Kosten für den Schülertransport bei nicht zumutbarem Schulweg in Mainz, unter Berücksichtigung von Einkommensgrenzen, Eigenanteilen und gegebenenfalls besonderer Bedürfnisse.

Förderfähige Ausgaben

  • Monats- und Wochenfahrkarten
  • Schülerjahreskarte
  • Nachträgliche Fahrtkostenerstattung

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Rückwirkende Kosten vor Antragstellung

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz in Mainz
  • Schulweg nicht zumutbar (Grundschule >2 km, weiterführende Schule >4 km oder gefährlich)
  • Einkommensgrenze unterschritten bei Sekundarstufe II

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Einkommensteuerbescheid (Sekundarstufe II)
  3. Kopie des letzten Zeugnisses (Sekundarstufe II)
  4. Ärztliches Attest (bei Fahrdienst)

Bewertungskriterien

  • Entfernung des Schulwegs
  • Unterschreitung der Einkommensgrenze (Sek II)
  • Grad der Behinderung bei sonderpädagogischem Förderbedarf

Beschreibung

Die Fahrtkostenerstattung der Landeshauptstadt Mainz unterstützt schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Hauptwohnsitz in Mainz, deren Weg zur nächsten Schule aufgrund einer Entfernung von mehr als 2 km (Grundschule) bzw. 4 km (weiterführende Schulen) oder aufgrund besonderer Gefährdung nicht zumutbar ist. Für alle, die in Rheinland-Pfalz wohnen, stehen Online-Services und PDF-Antragsformulare bereit, damit sich eine reibungslose Beantragung bereits vor Beginn des Schuljahres realisieren lässt. Der Zuschuss deckt zu 100 % die monatlichen und wöchentlichen Fahrkarten sowie Schülerjahreskarten, alternativ kann nachträglich eine Erstattung eingereicht werden. Für die Sekundarstufe II gelten darüber hinaus Einkommensgrenzen: Die Kostenübernahme greift nur, wenn das gemeinsame Haushaltseinkommen bestimmte Höchstwerte unterschreitet und ein angemessener Eigenanteil erbracht wird. Bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf fließen Art und Grad der Behinderung in die Prüfung der Zumutbarkeit ein.

Zur vollständigen Antragstellung sind je nach Schulform das ausgefüllte Antragsformular, bei Sekundarstufe II der aktuelle Einkommensteuerbescheid sowie eine Kopie des letzten Zeugnisses beizufügen. Wer auf einen Fahrdienst angewiesen ist, kann zudem ein ärztliches Attest einreichen. Ein rechtszeitiger Eingang des Antrags vor dem Schuljahresstart ist unerlässlich, da rückwirkende Erstattungen ausgeschlossen sind. Ausschlaggebend für die Bewilligung sind die festgestellte Distanz, die Unterschreitung der Einkommensgrenzen und gegebenenfalls der Grad der Behinderung. Auf diese Weise gewährleistet das Programm eine chancengerechte Teilhabe am Schulbesuch und trägt zur Entlastung der Familien bei.

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