Zuschuss

Familien in Not – Sächsische Familienstiftung

Ergänzende, zweckgebundene finanzielle Hilfen für im Freistaat Sachsen lebende Familien (auch Alleinerziehende) mit mindestens einem Kind, die unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind. Anträge können jederzeit über eine regionale Beratungsstelle gestellt werden.

Soziales Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Sachsen

Förderziel

Die Stiftung unterstützt Familien, die durch unverschuldete finanzielle Notlagen an ihre Existenzgrenzen geraten sind, punktuell und zweckgebunden, um die Lebensgrundlage zu sichern oder dringende Anschaffungen zu ermöglichen.

Förderfähige Ausgaben

  • Erhaltung der Wohngrundlage
  • Dringend notwendige Anschaffungen
  • Einrichtungsgegenstände
  • Hilfen zur Lebensführung
  • Regulierung von Schulden (begrenzt)
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz im Freistaat Sachsen
  • Unverschuldete finanzielle Notlage
  • Ausgeschöpfte gesetzliche und private Hilfsangebote
  • Einkommensgrenzen nicht überschritten
  • Aktive Beteiligung an der Problemlösung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Einkommensnachweise
  3. Vermögensnachweise
  4. Geburtsnachweis des Kindes
  5. Nachweis bereits beantragter Leistungen

Bewertungskriterien

  • Schwere der finanziellen Notlage
  • Dringlichkeit des Bedarfs
  • Ausgeschöpfte gesetzliche Hilfen

Beschreibung

Die Sächsische Familienstiftung „Hilfe für Familien, Mutter und Kind“ gewährt zweckgebundene Zuschüsse an im Freistaat Sachsen wohnhafte Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, die unverschuldet in eine akute Finanznot geraten sind. Ziel ist die punktuelle Existenzsicherung, etwa durch die Erhaltung der Wohngrundlage, die Finanzierung dringend notwendiger Anschaffungen oder eine eingeschränkte Schuldentilgung. Auch Sonderhilfen bei Mehrlingsgeburten gehören zum Leistungsspektrum. Die Unterstützung erfolgt individuell und orientiert sich an Schwere und Dringlichkeit der Notlage sowie an bereits ausgeschöpften gesetzlichen und privaten Hilfsangeboten. Voraussetzung ist, dass die Einkommensgrenzen nicht überschritten werden und die Antragstellenden sich aktiv an der Lösungsfindung beteiligen.

Anträge können jederzeit über eine der regionalen Beratungsstellen gestellt werden, die zugleich bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen—Antragsformular, Einkommens- und Vermögensnachweise sowie Geburtsnachweis des Kindes—unterstützen. Die Vergabe richtet sich nach klaren Bewertungskriterien, darunter Dringlichkeit, Schwere der Not und Inanspruchnahme anderer Hilfen. Eine feste Frist gibt es nicht, sodass Familien im Krisenfall schnell Entlastung erfahren. Die Entscheidung über die Förderung trifft die Geschäftsstelle der Stiftung nach Prüfung aller eingereichten Nachweise. Damit leistet das Programm einen unbürokratischen Beitrag zur Stabilisierung von Lebenssituationen und ermöglicht eine kurzfristige finanzielle Unterstützung, um belastende Engpässe zu überbrücken und die Lebensgrundlage nachhaltig zu sichern.

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