Zuschuss

Familienbegleitende Pflegeplatzunterbringung

Vorübergehendes familiäres Unterbringungsangebot für Kinder und Jugendliche mit Beistellung einer FamilienbetreuerIn; Ziel ist Stabilisierung und Rückführung in die Herkunftsfamilie.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
31.10.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Beruhigung und Stabilisierung des Kindes bzw. Jugendlichen und Förderung der Herkunftsfamilie, um eine Rückführung des Kindes bzw. Jugendlichen in die Herkunftsfamilie in einem Zeitraum von maximal 12 Monaten zu ermöglichen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bewilligte private Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen mit schriftlichem Leistungsvertrag mit der Steiermärkischen Landesregierung
  • Kinder und Jugendliche im Alter von 0-12 Jahren (in begründeten Einzelfällen bis 14 Jahre)
  • Gefährdung des Wohls des Kindes bzw. Jugendlichen
  • Möglichkeit der Rückführung in die Herkunftsfamilie
  • Kooperationsbereitschaft der Erziehungsberechtigten und Wille zur Veränderung der Erziehungssituation

Beschreibung

In der Steiermark richtet sich die kontinuierlich offene Zuschussförderung an gemeinnützige private Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen mit schriftlichem Leistungsvertrag bei der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 11 – Soziales. Innerhalb der Themenschwerpunkte Soziales, Kinder und Jugendliche sowie Arbeit & Soziales ermöglicht das Angebot eine vorübergehende familiäre Pflegeplatzunterbringung für Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 12 Jahren (in begründeten Einzelfällen bis 14 Jahre), deren Wohl in der Herkunftsfamilie gefährdet ist. Eine Pflegefamilie wird durch eine familienbegleitende Betreuer:in unterstützt, um die Pflegepersonen zu entlasten und den jungen Menschen einen stabilisierenden Rahmen zu bieten.

Ziel ist die Beruhigung und Stabilisierung der Kinder bzw. Jugendlichen sowie die gezielte Förderung der Herkunftsfamilie, um eine Rückführung in einem Zeitraum von maximal 12 Monaten zu ermöglichen. Voraussetzungen sind neben der Gefährdungslage die Aussicht auf Rückführung in den ursprünglichen Lebensmittelpunkt und die Kooperationsbereitschaft der Erziehungsberechtigten mit allen beteiligten Stellen. Anträge können jederzeit gestellt werden. Die Förderung unterstützt über einen Förderzeitraum von bis zu 12 Monaten einen kooperativen Betreuungsansatz, der nachhaltige Veränderungen in der Erziehungssituation und langfristige Perspektiven für die betroffenen Familien eröffnet.

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