Zuschuss

Familienhilfe / Einzelfallhilfe der Toni Kroos Stiftung

Einzelfallhilfe für Familien mit schwerkranken oder chronisch kranken Kindern: Finanzierung von Therapien, Hilfsmitteln und Umbauten, insbesondere wenn Krankenkassenleistungen abgelehnt wurden oder schnelle Hilfe nötig ist. Anträge jederzeit möglich.

Kinder und Jugendliche Gesundheit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Nordrhein-Westfalen

Förderziel

Förderung der Lebensqualität von Familien mit schwer- oder chronisch kranken Kindern durch Übernahme von Kosten für Therapien, Hilfsmittel, mobilitäts- und wohnraumanpassende Maßnahmen sowie Erfüllung kleiner Herzenswünsche, insbesondere dort, wo Krankenkassen nicht leisten oder rasche Unterstützung erforderlich ist.

Förderfähige Ausgaben

  • Medizinische Hilfsmittel (z.B. Rollstühle, Therapieliegen, Lagerungskissen)
  • Mobilitäts­hilfen (z.B. behindertengerechte Fahrräder, E-Handbikes)
  • Trainingsgeräte (z.B. Galileo-Vibrationsplatte)
  • Behindertengerechte Umbauten im Eigentum (z.B. Rampen, Treppenlifte, Badumbauten)
  • Behindertengerechte Autoumbauten (Neu- oder Gebrauchtwagen)
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Delfintherapie
  • SwimLab-Therapie
  • Autokauf
  • Haus-/Wohnungskauf
  • Operationen im Ausland
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Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Schwer- oder chronische Erkrankung des eigenen Kindes
  • Vorliegende Ablehnung einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse
  • Besonderer und dringender Hilfebedarf
  • Erfüllung der Satzungszwecke der Toni Kroos Stiftung

Bewertungskriterien

  • Dringender Hilfebedarf
  • Kostendruck durch Kassenablehnung
  • Familiäre Belastungssituation

Beschreibung

Die Einzelfallhilfe der Toni Kroos Stiftung richtet sich an Familien in Nordrhein-Westfalen, die mit der schweren oder chronischen Erkrankung eines Kindes vor existenziellen finanziellen und organisatorischen Herausforderungen stehen. Ziel der Förderung ist die gezielte Verbesserung der Lebensqualität durch die Übernahme von Kosten für Therapien, medizinische Hilfsmittel und mobilitäts- sowie wohnraumanpassende Maßnahmen. Dabei wird besonders dort eingegriffen, wo Krankenkassen keine Leistung übernehmen oder eine schnelle Hilfe dringend erforderlich ist. Privatpersonen können jederzeit Anträge einreichen, da die Stiftung durch fortlaufende Zuschüsse flexibel auf dringende Einzelfälle reagiert. Die Unterstützung umfasst neben klassischen Therapien wie Bewegungs-, Kunst- oder Musiktherapie auch spezielle Angebote wie tiergestützte Anwendungen und die Erfüllung kleiner Herzenswünsche, um betroffene Familien im oft belastenden Alltag ein Stück Normalität zu schenken.

Gefördert werden unter anderem medizinische Hilfsmittel (z. B. Rollstühle, Therapieliegen, Lagerungskissen), behindertengerechte Fortbewegungshilfen (z. B. E-Handbikes, spezielle Fahrräder), Trainingsgeräte wie die Galileo-Vibrationsplatte sowie Umbauten im eigenen Wohnraum oder Autoumbauten an Fahrzeugen bis maximal fünf Jahre und 70.000 km. Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse muss zuvor abgelehnt worden sein, und es muss ein besonderer und dringender Hilfebedarf vorliegen. Die Entscheidungen orientieren sich an Dringlichkeit, familiärer Belastungssituation und dem Kostendruck durch die Kassenablehnung. Ausgeschlossen sind etwa Delfin- und SwimLab-Therapien, Assistenzhunde, Urlaubsreisen oder Anschaffungen wie Haus- und Wohnungs­käufe. Die Einzelfallhilfe bietet so eine maßgeschneiderte Unterstützung für Eltern und Angehörige, die rasche Hilfe für ihr erkranktes Kind suchen und sich durch die Stiftung entlasten lassen möchten.

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