Familienhospizkarenz-Härteausgleich
Personen, die eine Familienhospizkarenz zum Zwecke der Sterbebegleitung oder Begleitung schwerst erkrankter Kinder in Anspruch nehmen, können ergänzend zum Pflegekarenzgeld eine monatliche finanzielle Unterstützung erhalten, um besondere Härtefälle zu vermeiden. Anträge sind während der Laufzeit der Hospizkarenz jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Vermeidung besonderer Härtefälle bei Freistellung vom Arbeitsentgelt für die Sterbebegleitung oder Begleitung schwerst erkrankter Kinder durch Gewährung einer einkommensabhängigen monatlichen Unterstützung.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorliegen einer Familienhospizkarenz gegen Entfall der Bezüge
- Haushaltseinkommen unter 1.200 € (gewichtetes Durchschnittseinkommen)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Nachweise über Einkommen (Einkommensnachweise)
- Nachweise zu Transferleistungen (z. B. Alimente, Mindestsicherung)
Beschreibung
Der Familienhospizkarenz-Härteausgleich bietet bundesweit eine einkommensabhängige, monatliche Unterstützung für Privatpersonen, die im Rahmen einer Familienhospizkarenz eine vollständige Freistellung vom Arbeitsentgelt zur Sterbebegleitung sterbender Angehöriger oder zur Begleitung schwerst erkrankter Kinder in Anspruch nehmen. Ergänzend zum Pflegekarenzgeld zielt der Zuschuss darauf ab, besondere Härtefälle zu vermeiden und die finanzielle Absicherung in dieser belastenden Ausnahmesituation zu gewährleisten. Die Höhe der Förderung orientiert sich am gewichteten Haushaltseinkommen und wird auf Basis eines Grenzwertes von 1.200 Euro pro Monat berechnet. Anträge können jederzeit während der Laufzeit der Familienhospizkarenz gestellt werden, sodass eine unbürokratische und zeitnahe Entlastung möglich ist.
Förderberechtigt sind alle Privatpersonen mit einem durchschnittlichen Haushaltseinkommen unterhalb der festgelegten Grenze, die eine Familienhospizkarenz gegen Entfall der Bezüge in Anspruch nehmen. Für die Antragstellung werden das offiziell vorgesehene Antragsformular sowie Nachweise über sämtliche Einkünfte und Transferleistungen (z. B. Alimente, Mindestsicherung) benötigt. Die Antragsteileitstelle ist die Sektion VI – Familie und Jugend im Bundeskanzleramt, die für Information, Beratung und Abwicklung zuständig ist. Interessierte finden hier eine verlässliche Unterstützung, um in einer emotional und organisatorisch anspruchsvollen Phase ihrer Familienaufgaben nicht zusätzlich unter finanziellen Sorgen leiden zu müssen.