Familienzuschuss des Landes Vorarlberg
Monatlicher Zuschuss von 150 € bis 600 € für jedes Kind im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld für maximal 18 Monate. Antrag jederzeit beim Wohnsitzgemeindeamt einreichbar; rückwirkend bis zu sechs Monate möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Familienzuschuss dient der finanziellen Entlastung von Familien sowie zur Unterstützung der Wahlmöglichkeit zwischen beruflichem Wiedereinstieg und Familienarbeit und schafft Rahmenbedingungen zur Geborgenheit des Kindes.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kind und Elternteil mit Hauptwohnsitz in Vorarlberg
- Kind österreichischer Staatsbürger oder gleichgestellt nach § 6 Sozialleistungsgesetz
- Gewichtetes Pro-Kopf-Einkommen unter der Einkommenshöchstgrenze
- Mindestens ein Einkommen aus Teilzeitbeschäftigung oder Folgeeinkommen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausweiskopie des Kindes oder Konventionspass/Bescheid BFA
- Nachweise über sämtliche Einkommen
- Vollständiger Kinderbetreuungsgeld-Bescheid (Seite 1 und 2)
- Wohnbeihilfe-Bewilligung (alle Seiten)
- Scheidungsurteil bzw. Beschluss
- Nachweis von Unterhaltszahlungen (Alimente)
- Mitteilung des Finanzamtes über den Bezug der Familienbeihilfe
- Schriftliche Vereinbarung über Dauer des Karenzurlaubs
Beschreibung
Der Familienzuschuss des Landes Vorarlberg entlastet Familien unmittelbar nach dem Auslaufen des Kinderbetreuungsgeldes und fördert die Wahlfreiheit zwischen beruflicher Rückkehr und Betreuung der Kinder. Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Vorarlberg, deren Kind österreichischer Staatsbürger oder nach § 6 SLG gleichgestellt ist, können innerhalb von 18 Monaten einen monatlichen Zuschuss von 150 € bis 600 € beantragen. Die genaue Höhe richtet sich nach dem gewichteten Pro-Kopf-Einkommen, das sich aus dem Familien-Nettoeinkommen und der Zahl der Haushaltsmitglieder errechnet. Voraussetzung ist zudem, dass das gewichtete Pro-Kopf-Einkommen unter der Einkommenshöchstgrenze liegt und mindestens ein Einkommen aus Teilzeitbeschäftigung oder Folgeeinkommen vorliegt. Die Förderung steht für jedes „unversorgte“ Kind – also Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird – zur Verfügung und kann rückwirkend bis zu sechs Monate beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt beantragt werden.
Zur Antragstellung sind neben dem vollständigen Kinderbetreuungsgeld-Bescheid auch Ausweiskopie oder Konventionspass des Kindes sowie Nachweise über sämtliche Einkommen, Wohnbeihilfe-, Unterhalts- und Karenzurlaubsvereinbarungen erforderlich. Sobald der Antrag gestellt wurde, erfolgt die Berechnung und Auszahlung monatlich im Voraus. Änderungen der Einkommens- oder Familiensituation müssen unverzüglich gemeldet werden, da unrichtige Angaben zu Kürzungen oder Rückforderungen führen können. Der Familienzuschuss leistet einen wertvollen Beitrag zur individuellen Familiengestaltung und unterstützt die Geborgenheit des Kindes, indem finanzielle Spielräume geschaffen werden, um familiäre und berufliche Perspektiven flexibel zu gestalten.
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