Zuschuss

Feuerwehr – Finanzierung und finanzielle Förderung

Das Land Rheinland-Pfalz fördert seit 2012 bis 2026 kommunale Investitionen im Feuerwehrwesen, u. a. Bau und Modernisierung von Feuerwehrhäusern, Beschaffung von Einsatzfahrzeugen und digitale Alarmierung. Ab 2025 pauschale Förderbeträge für Brandschutz und Katastrophenschutz. Anträge jederzeit möglich.

Katastrophenschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Rheinland-Pfalz

Förderziel

Sicherstellung und Stärkung der öffentlichen Sicherheit durch finanzielle Unterstützung der Gemeindefeuerwehren zur Errichtung und Modernisierung von Feuerwehrhäusern und Feuerwachen, Beschaffung von Einsatzfahrzeugen sowie Umstellung auf digitale Alarmierungssysteme; künftig pauschale Förderung des Brand- und Katastrophenschutzes.

Förderfähige Ausgaben

  • Bau von Feuerwehrhäusern und Feuerwachen
  • Beschaffung von Feuerwehreinsatzfahrzeugen
  • Umstellung von analoger auf digitale Alarmierung

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Zuständigkeit für kommunalen Brandschutz in Rheinland-Pfalz

Beschreibung

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt seit 2012 kommunale Einrichtungen im Bereich des Feuerwehrwesens mit bedeutenden Zuschüssen, um die öffentliche Sicherheit nachhaltig zu stärken. Öffentliche Träger des Brandschutzes – darunter Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise – können jederzeit Anträge einreichen und von der finanziellen Förderung profitieren. Gefördert werden insbesondere der Neubau und die Modernisierung von Feuerwehrhäusern und Feuerwachen sowie die Beschaffung moderner Einsatzfahrzeuge. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Umstellung von analogen auf digitale Alarmierungssysteme, um die Reaktionsfähigkeit der Gemeindefeuerwehren zu optimieren. Ab 2025 tritt eine pauschale Förderung für den Brand- und Katastrophenschutz in Kraft, bei der pauschal 120.000 Euro pro Aufgabenträger bereitstehen und in den Jahren 2025 und 2026 insgesamt 20 Millionen Euro jährlich für Brandschutzmaßnahmen sowie 7 Millionen Euro für Aufgaben im Katastrophenschutz vergeben werden.

Das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an öffentliche Einrichtungen, die in Rheinland-Pfalz für den kommunalen Brandschutz zuständig sind. Als förderfähige Ausgaben gelten konkret der Bau von Feuerwehrhäusern und Feuerwachen, die Anschaffung von Einsatzfahrzeugen sowie die vollständige digitale Alarmierung. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Feuerschutzsteuer, allgemeinen Haushaltsmitteln und des kommunalen Finanzausgleichs. Ziele der Maßnahme sind die Sicherstellung einer hohen Inneren Sicherheit und die Erhöhung der Attraktivität von Gemeinden und Städten als Wohn-, Gewerbe- und Industriestandorte. Durch den stetigen Mittelrückfluss werden die Strukturen des Katastrophen- und Bevölkerungsschutzes langfristig modernisiert und an künftige Herausforderungen angepasst.

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