Filmförderung für Kino- und Fernsehproduktionen
Filmförderung für nationale und internationale Kino- und Fernsehproduktionen sowie professionelle Filme für neue Medien in Kärnten. Förderbar sind Projektentwicklung, Produktion und Vertrieb/Promotion. Einreichung vor Vorhabenbeginn und innerhalb der CFC-Fristen möglich. Laufend seit 05.05.2017.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung nationaler und internationaler Kino- und Fernsehproduktionen sowie professioneller Filme, die über neue Medien/Plattformen abrufbar sind.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Reisekosten
- Unterkunft
- Verpflegung
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Eigenleistungen
- Umsatzsteuer
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Genossenschaften
- Stiftungen
- Existenzgründer/innen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens und innerhalb der von der Carinthia Film Commission veröffentlichten Einreichfristen
- Erfüllung der in den CFC-Richtlinien definierten Förderungsvoraussetzungen und ‑bedingungen
- Ausgefülltes und unterfertigtes Antragsformular inkl. Anlagen
- Nachweis der Gesamtfinanzierung des Projekts
- Kultureller Kärnten-Bezug des Projekts
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Antragsformular inkl. Anlagen
- Aktuelle Filmografie
- Finanzierungsplan mit Nachweisen
- Nachweis der Gesamtfinanzierung
- Drehbuch/Drehkonzept
- Synopsis (max. 1 Seite)
- Regie-Statement
- Stab- und Besetzungsliste
- Vertriebsnachweis (LOI, Vorvertrag, Vertrag)
Bewertungskriterien
- Kultureller Bezug zu Kärnten
- Qualifikation der Antragsteller:innen
- Gleichstellung der Geschlechter (Gender-Budgeting)
- Green Filming und Umweltnachhaltigkeit
- Subsidiarität (Durchführbarkeit ohne Landesförderung)
Beschreibung
Die Filmförderung für Kino- und Fernsehproduktionen in Kärnten setzt darauf, nationale wie internationale Spielfilme, Dokumentationen und professionelle Medienprojekte zu realisieren, die inhaltlich oder regional an Kärnten anknüpfen und über klassische Leinwand, TV oder digitale Plattformen verbreitet werden. Dabei werden Entwicklung, Produktion sowie Vertrieb und Promotion mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen unterstützt. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, darunter Filmproduzent:innen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen sowie Start-ups. Voraussetzung ist ein ausgefüllter Förderantrag vor Beginn der Dreharbeiten bzw. des Projekts sowie der Nachweis der Gesamtfinanzierung, filmwirtschaftliche und künstlerische Qualifikation mittels Filmografie und Referenzprojekt sowie ein kultureller Bezug zu Kärnten. Pro Vorhaben kann ein Zuschuss von bis zu 20 % der anrechenbaren Kosten gewährt werden; Projektentwicklungen sind mit bis zu 30 % förderbar. Ein eigener Finanzierungsanteil und die Einhaltung von Gender-Budgeting und Green-Filming-Standards fließen in die Entscheidung mit ein.
Die Antragstellung erfolgt laufend innerhalb der von der Carinthia Film Commission (CFC) veröffentlichten Fristen. Das Auswahlverfahren basiert auf kulturellem Kärnten-Bezug, Qualifikation der Antragstellenden, Subsidiarität sowie Aspekten der Geschlechtergerechtigkeit und Umweltverträglichkeit. Geförderte Projekte verpflichten sich, das Land Kärnten und die CFC in Credits und Werbematerialien zu nennen und bei PR-Maßnahmen sowie Festivals eng mit der CFC zusammenzuarbeiten. Nach Abschluss der Produktion bzw. des Vertriebs ist ein detaillierter Verwendungsnachweis samt Soll-Ist-Vergleich und Originalbelegen vorzulegen. Diese Förderung bietet Filmschaffenden eine attraktive Gelegenheit, filmische Visionen in einer der vielfältigsten Kulissen Europas umzusetzen und gleichzeitig den regionalen Wirtschafts- und Kulturbereich zu stärken.
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