Zuschuss

Finanzhilfen für den kommunalen Straßenbau in Schleswig-Holstein

Das Land Schleswig-Holstein gewährt Kommunen, Kreisen und kommunalen Zusammenschlüssen als Baulastträger Zuschüsse für den Bau und Ausbau verkehrswichtiger Straßen, Radwege und Brücken. Förderquote 70–75 % der zuwendungsfähigen Kosten (Bagatellgrenze EUR 7.500). Zweistufiges Antragsverfahren, Anträge bis zum 01.08. des dem Baubeginn vorausgehenden Jahres.

Infrastruktur Städtebau & Stadterneuerung

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Schleswig-Holstein
Förderquote: 70% - 75%

Förderziel

Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Stärkung der Infrastruktur kommunaler Straßennetze in Schleswig-Holstein durch Bau und Ausbau verkehrswichtiger innerörtlicher und zwischenörtlicher Straßen sowie deren straßenbegleitender Radwege und Brücken.

Förderfähige Ausgaben

  • Bau- und Ausbaukosten verkehrswichtiger Straßen
  • Planungs- und Bauleitungskosten
  • Geh- und Radwege
  • Brückenbaukosten
  • Grunderwerbskosten
  • Mehr anzeigen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Kosten, die Dritte gesetzlich zu tragen haben (z.B. KAG-/BauGB-Beiträge)
  • Kosten nach § 4 Abs. 3 GVFG-SH
  • Änderungen an bereits geförderten Vorhaben innerhalb der Fristen
  • Ausgleichspflichten für Unterhaltungsmehrkosten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorhaben muss dringend erforderlich sein und die Ziele der Raumordnung berücksichtigen
  • Vorhaben muss in einem Generalverkehrsplan, Lärmaktionsplan oder gleichwertigem Plan vorgesehen sein
  • Planung muss bau- und verkehrstechnisch einwandfrei sowie wirtschaftlich und sparsam sein
  • Maßnahmen müssen den Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechen und Behindertenbeauftragte beteiligen
  • Gesamtfinanzierung muss gesichert sein
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung und Zeitplan
  2. Antrag auf Anerkennung der Förderfähigkeit (Anlage 1)
  3. Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Anlage 2)
  4. Erklärung zu KAG-/BauGB-Beiträgen (Anlage 3)
  5. Übersichtsplan und Lagekarte
  6. Straßenquerschnittszeichnungen
  7. Kostenschätzung
  8. Bauentwurf gemäß RE
  9. Nachweise zur Barrierefreiheit und Genehmigungen

Bewertungskriterien

  • Dringlichkeit und Beitrag zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse
  • Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Planung
  • Technische und baurechtliche Qualität der Planung
  • Berücksichtigung von Barrierefreiheit und Behindertenbelangen
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit und Sicherung der Gesamtfinanzierung
  • Einbindung in Verkehrs- und Lärmaktionspläne

Beschreibung

Die Finanzhilfen für den kommunalen Straßenbau in Schleswig-Holstein unterstützen Kommunen, Kreise und kommunale Zusammenschlüsse als gesetzliche Baulastträger dabei, verkehrswichtige innerörtliche und zwischenörtliche Straßen sowie straßenbegleitende Radwege und Brücken bedarfsgerecht zu bauen oder auszubauen. Der nicht rückzahlbare Zuschuss deckt in der Regel 70 % der zuwendungsfähigen Kosten ab und kann bei nachgewiesener finanzieller Bedürftigkeit auf bis zu 75 % erhöht werden. Förderschwerpunkte liegen neben klassischen Bau- und Ausbaukosten auf Planungs- und Bauleitungskosten, Grunderwerb, dynamischen Verkehrsleitsystemen, Umsteigeparkplätzen, Entwässerungseinrichtungen und Lärmschutzmaßnahmen. Eine Bagatellgrenze von 7.500 EUR stellt sicher, dass auch kleinere Maßnahmen berücksichtigt werden. Das zweistufige Antragsverfahren erfordert zunächst die Anerkennung der Förderfähigkeit und anschließend die Beantragung der Zuwendung, wobei beide Schritte jeweils bis zum 1. August des dem Baubeginn vorausgehenden Jahres bei der zuständigen Behörde eingereicht werden müssen.

Voraussetzung für eine Bewilligung ist, dass das Vorhaben dringend erforderlich ist, den Zielen der Raumordnung entspricht und in einem Generalverkehrsplan, Lärmaktionsplan oder einem gleichwertigen Plan vorgesehen wurde. Technisch und bauvertraglich einwandfreie, wirtschaftliche und sparsame Planungen sind ebenso bindend wie die Berücksichtigung von Barrierefreiheit unter Beteiligung der Behindertenbeauftragten. Eine gesicherte Gesamtfinanzierung sowie baurechtliche und genehmigungsrechtliche Absicherung müssen nachgewiesen werden, und ein vorzeitiger Baubeginn ist ausgeschlossen. Zu den einzureichenden Unterlagen zählen eine detaillierte Projektbeschreibung mit Zeitplan, Lage- und Querschnittspläne, Kostenschätzung sowie Formulare zur Anerkennung der Förderfähigkeit (Anlage 1), zur Gewährung der Zuwendung (Anlage 2) und zur Erklärung von KAG-/BauGB-Beiträgen (Anlage 3). Die Auswahl erfolgt anhand von Dringlichkeit, Wirtschaftlichkeit, technischer Qualität, Barrierefreiheit sowie der Einbindung in regionale Verkehrs- und Lärmaktionskonzepte.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.