Finanzierung der Neusiedler Seebahn GmbH (9. MIP) nach Privatbahngesetz 2004
Finanzierung durch Bund und Land Burgenland für Modernisierung, Kapazitätserweiterung und Sicherheitssteigerung der Neusiedler Seebahn im Rahmen des mittelfristigen Investitionsprogramms 2021–2025.
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Förderkriterien
Förderziel
Sicherstellung eines modernen und leistungsfähigen Schienenverkehrs, Berücksichtigung sicherheitsrelevanter Vorgaben, Kapazitätsverbesserung und -erweiterung, Verbesserung der Verkehrsleistung aus infrastruktureller Sicht, Unterstützung der österreichischen Verkehrspolitik und Anhebung der Betriebssicherheit auf den Stand der Technik.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anforderungsschreiben des Eisenbahninfrastrukturunternehmens
- Zwischenberichte und Schlussbericht mit Zahlungsnachweisen und Abrechnungen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Anforderungsschreiben des Eisenbahninfrastrukturunternehmens
- Zwischenberichte mit Zahlungsnachweisen
- Schlussbericht mit Abrechnungen
Beschreibung
Die Finanzierung der Neusiedler Seebahn GmbH im Rahmen des Mittelfristigen Investitionsprogramms 2021–2025 stellt ein gemeinsames Engagement von Bund und Land Burgenland dar, das auf die umfassende Modernisierung sowie Kapazitätserweiterung einer regional bedeutsamen Schieneninfrastruktur abzielt. Ziel ist die Sicherstellung eines modernen und leistungsfähigen Schienenverkehrs, der künftigen Anforderungen sowie einschlägigen Sicherheits- und Arbeitnehmerschutzvorgaben gerecht wird. Gleichzeitig wird die Verkehrsleistung aus infrastruktureller Sicht nachhaltig verbessert und die Betriebssicherheit auf den Stand der Technik gehoben. Damit leistet dieses Programm einen wesentlichen Beitrag zur Attraktivierung des regionalen Personen- und Güterverkehrs und zur Fortführung der österreichischen Verkehrspolitik.
Gefördert werden Unternehmen aus dem Eisenbahninfrastrukturbereich, insbesondere Betreiber:innen von Privatbahnen wie die Neusiedler Seebahn GmbH, die Investitionen zur Modernisierung und Erweiterung umsetzen. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von insgesamt 5.576.000 € bei einer Projektlaufzeit von bis zu 48 Monaten. Voraussetzung ist die Vorlage eines Anforderungsschreibens durch das Eisenbahninfrastrukturunternehmen sowie die fristgerechte Einreichung von Zwischen- und Schlussberichten mit Zahlungs- und Kostennachweisen. Die Antragsfrist läuft bis zum 31.12.2026, der Projektstart ist grundsätzlich ab dem 01.01.2021 möglich.
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