Zuschuss

Fincke-Fördermittel

Die Fincke-Stiftung unterstützt seit 2010 kleine, engagierte Tierrechtsprojekte mit gesellschaftlichem und politischem Wandel als Ziel. Gefördert werden konkrete Vorhaben mit bis zu 50 % der Gesamtkosten, Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Tierschutz Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Umwelt-/Naturschutz Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Fördersumme: Fördersumme i. d. Regel im vierstelligen Bereich
Förderquote: 50%
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von wirkungsorientierten Tierrechtsprojekten, die gesellschaftlichen und politischen Wandel anstreben und die Probleme der Tierausbeutung an der Wurzel packen.

Förderfähige Ausgaben

  • Sachkosten
  • Personalkosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Laufende Kosten für Vereinsbetrieb oder Verwaltung

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anerkennung als gemeinnützige Organisation
  • Projektbeschreibung auf Zusatzblatt
  • Umweltverträglichkeit des Projekts
  • Partei­politische Neutralität
  • Frei von menschenfeindlichen oder rassistischen Aussagen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefüllter Förderantrag (WORD oder PDF)

Bewertungskriterien

  • Wirkungsorientierung des Projekts
  • Gesellschaftlicher und politischer Wandel
  • Umweltverträglichkeit

Beschreibung

Die Fincke-Stiftung fördert seit 2010 wirkungsorientierte Tierrechts- und Umweltprojekte, die einen gesellschaftlichen und politischen Wandel anstreben. Bundesweit geförderte Vorhaben zielen darauf ab, die Ursachen der Tierausbeutung zu bekämpfen und Bewusstsein für artgerechte Tierhaltung sowie Naturschutz zu schaffen. Zuschüsse decken bis zu 50 % der personellen und sachlichen Ausgaben ab, wobei die Fördersumme im Regelfall im vierstelligen Bereich liegt. Eingereichte Konzepte müssen eine klare Wirkungskette aufweisen und zur Abschaffung jeglicher Form der Tierausbeutung beitragen. Zudem ist die Umweltverträglichkeit sicherzustellen und parteipolitische Neutralität ebenso Voraussetzung wie ein uneingeschränkter Verzicht auf menschenfeindliche oder rassistische Äußerungen.

Antragsberechtigt sind ausschließlich als gemeinnützig anerkannte Organisationen, die konkrete Projekte in den Bereichen Tierschutz, Umwelt-, Klima- und Naturschutz, Bildung, Arbeit & Soziales sowie Aus- und Weiterbildung umsetzen. Laufende Verwaltungs- und Betriebskosten liegen außerhalb des Förderrahmens. Die Stiftung bewertet Vorhaben nach ihrer Wirkungsorientierung, dem gesellschaftlichen Mehrwert und der ökologischen Verträglichkeit. Ein formloser Antrag mit Projektbeschreibung auf separatem Blatt sowie Nachweis der Gemeinnützigkeit reicht zu jeder Zeit ein. Der Förderantrag (WORD oder PDF) muss vollständig ausgefüllt sein; ein Freistellungsbescheid ist beizufügen. Eine Bearbeitungsdauer von mehreren Monaten ist zu berücksichtigen. Mit der Bewilligung wird die Nutzung von Projektberichten, Fotos und Ergebnissen für Öffentlichkeitsarbeit der Stiftung vereinbart.

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