Fischerei, Aquakultur und Fischwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern
Zuschüsse für nachhaltige Vorhaben in Fischerei, Aquakultur und Fischwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Anträge sind bis zum 31.03.2029 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Investitionen und Maßnahmen zur Stärkung einer ökonomisch, sozial und ökologisch nachhaltigen Fischerei, zur Wiederherstellung aquatischer Bioressourcen, zur Förderung nachhaltiger Aquakulturtätigkeiten sowie zur Verarbeitung, Vermarktung und lokalen Entwicklung in Küsten-, Insel- und Binnengebieten.
Förderfähige Ausgaben
- Produktive Investitionen und Modernisierung von Aquakulturanlagen
- Ausgaben zur Verbesserung der Umweltwirkung und Tiergesundheit
- Verarbeitungs-, Lagerungs- und Vermarktungsmaßnahmen
- Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien
- Planungskosten (bis zu 15 % der zuwendungsfähigen Ausgaben)
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Vorhaben, die vor Bewilligung begonnen wurden
- Investitionsvorhaben mit einem Volumen über 34 Mio. EUR
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebs- oder Geschäftssitz in Mecklenburg-Vorpommern
- Nachweis einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung und wirtschaftlichen Tragfähigkeit
- Kein laufendes Insolvenzverfahren
- Bei Investitionen über 5 Mio. EUR: Bestätigung der Wirtschaftlichkeitsberechnung durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsstelle
- Fischereiberufliche Qualifikation oder entsprechender Beratervertrag für verantwortliche Personen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular Investition in Aquakultur
- Anlage: Indikatoren Aquakultur
- KMU-Erklärung
- Geschäftsplan (bei erstmaligen Investitionen)
- Durchführbarkeitsstudie (bei Investitionskosten > 50 000 EUR)
- Wirtschaftsprüferbestätigung (bei Investitionen > 5 Mio. EUR)
Bewertungskriterien
- Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
- Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit
- Beitrag zur aquatischen Biodiversität
- Tiergesundheit und Tierschutz
Beschreibung
In Mecklenburg-Vorpommern fördert das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) Investitionen zur Stärkung einer ökonomisch, sozial und ökologisch nachhaltigen Fischerei, Aquakultur und Fischwirtschaft. Antragstellende mit Betriebs- oder Geschäftssitz in Mecklenburg-Vorpommern, darunter Unternehmen jeder Rechtsform, Privatpersonen (insbesondere Fischer:innen), öffentliche und Forschungseinrichtungen sowie anerkannte Erzeugerorganisationen der Fischerei, können seit dem 05.12.2023 Zuschüsse beantragen. Mit dem Förderprogramm wird die Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik unterstützt, die aquatische Biodiversität geschützt und lokale Entwicklungsstrategien in Küsten-, Insel- und Binnengebieten vorangetrieben. Die Antragsfrist endet am 31.03.2029.
Gefördert werden unter anderem produktive Investitionen und Modernisierungen von Aquakulturanlagen, Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltwirkung und Tiergesundheit sowie Verarbeitungs-, Lagerungs- und Vermarktungsmaßnahmen. Ebenfalls förderfähig sind Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien, Planungskosten (bis zu 15 % der Ausgaben), die Entschlammung bestehender Fischteiche und die Diversifizierung der Einkünfte. Die Förderquote reicht bis zu 49 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 3,38 Mio. €. Zuwendungsvoraussetzungen umfassen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung, mindestens 20 % Eigenkapitalanteil, den Nachweis fischereilicher Qualifikation oder entsprechender Beraterverträge sowie gegebenenfalls Wirtschaftsprüferbestätigungen und Stellungnahmen der Landesforschungsanstalt. Für Investitionen oberhalb bestimmter Schwellenwerte sind zusätzliche Gutachten und Stellungnahmen erforderlich. Die Bewerbungsunterlagen umfassen das Antragsformular Investition in Aquakultur, die Anlage Indikatoren Aquakultur, die KMU-Erklärung, einen Geschäftsplan bei erstmaligen Investitionen sowie ggf. eine Durchführbarkeitsstudie und Wirtschaftsprüferbestätigung. Bewertet wird nach Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit, Beitrag zur Biodiversität sowie Tiergesundheit und Tierschutz. Vorhaben dürfen vor Bewilligung nicht begonnen werden.
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