Flächenwirtschaftliche Projekte
Förderung flächenwirtschaftlicher Schutzwaldprojekte in der Steiermark zur Erhaltung und Verbesserung der Wirkungen des Waldes. Anträge ab 16.09.2025 laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von flächenwirtschaftlichen Schutzwaldprojekten zur Erhaltung und Verbesserung der Wirkungen des Waldes. Die Bezirksverwaltungsbehörde koordiniert in Zusammenarbeit mit dem Forsttechnischen Dienst der Wildbach- und Lawinenverbauung die Abwicklung und Kontrolle, begleitet die Antragsteller beratend und führt die Bewilligung und Verrechnung durch.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Es muss ein entsprechender Handlungsbedarf in den Waldgebieten vorliegen.
- Stellen eines Förderungsantrages und Genehmigung des Ansuchens durch den Bund.
Beschreibung
Das Förderprogramm unterstützt flächenwirtschaftliche Schutzwaldprojekte in der Steiermark mit dem Ziel, die vielseitigen Funktionen des Waldes – von Erosionsschutz und Lawinenprävention bis hin zur CO₂-Bindung und Biodiversität – langfristig zu erhalten und zu verbessern. Förderberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die in Waldgebieten einen nachgewiesenen Handlungsbedarf erkennen und Maßnahmen zum Katastrophen- und Klimaschutz umsetzen möchten. Mit der finanziellen Förderung werden gezielt Pflanzungen, Pflegeeingriffe sowie infrastrukturelle Maßnahmen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Naturgefahren unterstützt.
Die Abwicklung der laufend möglichen Zuschussanträge erfolgt über die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde in enger Zusammenarbeit mit dem Forsttechnischen Dienst der Wildbach- und Lawinenverbauung. Antragsteller:innen werden von der Behörde umfassend beraten, während die Behörde die fachliche Kontrolle, Bewilligung und Abrechnung der Fördermittel übernimmt. Voraussetzungen für eine Zuwendung sind ein dokumentierter Handlungsbedarf im Schutzwald und die Genehmigung des Antrags durch den Bund. Förderanträge können ab dem 16. September 2025 jederzeit eingereicht werden, da das Programm über kein Enddatum verfügt und somit laufend Maßnahmen zur Stärkung des schützenden Waldbestandes in der Steiermark ermöglicht.
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