Flüchtlings- und Integrationsberatung
Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zur Unterstützung und Beratung von Asylbewerber:innen sowie dauerhaft Bleibeberechtigten mit Migrationshintergrund. Anträge sind bis zum 15. November des Vorjahres zu stellen.
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Förderkriterien
Förderziel
Zweck der Förderung ist es, den Integrationsprozess von Menschen mit Migrationshintergrund mit dauerhaftem Bleiberecht nach dem Grundsatz "Fördern und Fordern" zu stärken, um einerseits die Teilhabechancen in unserem Land und andererseits das gelebte Miteinander der Menschen mit und ohne Migrationshintergrund vor Ort zu unterstützen sowie Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG zu unterstützen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalausgaben für Beratungskräfte
- Sachausgaben für Ausbildungs-, Fortbildungs- und Supervisionskosten
- Fahrtkosten
- Software, Lizenzen und Schulungen zur digitalen Beratung
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Fachliche Qualifikation der Beratungskräfte
- Eigenanteil mindestens 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgaben- und Finanzierungsplan
- Stellenübersicht
- Kofinanzierungsbestätigung(en)
- Zuständigkeitsvereinbarung(en)
Beschreibung
Der Freistaat Bayern fördert mit dem Programm Flüchtlings- und Integrationsberatung gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände und Vereine in ganz Bayern bei der qualifizierten Begleitung von Asylbewerber:innen und dauerhaft Bleibeberechtigten. Ziel ist es, den Integrationsprozess nach dem Grundsatz „Fördern und Fordern“ nachhaltig zu stärken: einerseits durch individuelle Beratung und Betreuung, andererseits durch die Koordination und Vernetzung lokaler Beratungsstellen. Gefördert werden personelle Einsätze von fachlich qualifizierten Beratungskräften sowie notwendige Sachkosten, beispielsweise für Fort- und Weiterbildung, Supervision, Fahrtkosten sowie digitale Tools und Schulungen. Die Förderdauer beträgt bis zu 36 Monate; als Zuschuss erfolgt eine Festbetragsfinanzierung mit einem Eigenanteil von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Teilnahmeberechtigt sind Träger der freien Wohlfahrtspflege, Kommunen und sonstige Vereine mit Sitz in Bayern, die in der Flüchtlings- und Integrationsberatung tätig sind. Voraussetzung ist der Nachweis fachlicher Qualifikationen der Beratungskräfte gemäß Beratungs- und Integrationsrichtlinie sowie eine rechtsverbindliche Kooperationsvereinbarung im Konsortium oder mit Dachverbänden. Anträge sind mit einem detaillierten Ausgaben- und Finanzierungsplan, einer Stellenübersicht, Kofinanzierungsbestätigungen und Zuständigkeitsvereinbarungen bis spätestens 15. November des Vorjahres bei der Regierung von Mittelfranken, Sachgebiet 15, einzureichen. Das Programm unterstützt damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt und eröffnet langfristige Teilhabechancen für Menschen mit Migrationshintergrund in Bayern.
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