Zuschuss

Förderfonds Vielfaltskonzept

Förderfonds im Rahmen des „Vielfaltskonzepts für ein chancengerechtes Filderstadt“ zur Unterstützung passender Maßnahmen und Projekte. Anträge ganzjährig möglich.

Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Bildung Migration

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2021
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Baden-Württemberg

Förderziel

Der städtische Förderfonds unterstützt seit Januar 2021 alle Filderstädter*innen, die sich an der Umsetzung des Vielfaltskonzepts beteiligen möchten, durch finanzielle Zuschüsse für Angebote, Projekte oder Veranstaltungen zur Förderung von Vielfalt, Integration und Teilhabe.

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Wohnsitz in Filderstadt
  • Projekt im Rahmen des städtischen Vielfaltskonzepts

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Richtlinien zum Förderfonds

Beschreibung

Der Förderfonds Vielfaltskonzept der Stadt Filderstadt fördert seit Januar 2021 innovative Initiativen zur Stärkung von Vielfalt, Integration und Chancengerechtigkeit. Als kontinuierlich verfügbarer Zuschuss richtet sich der Fonds an gemeinnützige Vereine, Migrant:innen-Selbstorganisationen, Gruppierungen und sonstige Interessensverbände mit Sitz oder Wohnsitz in Filderstadt. Gefördert werden Projekte, Angebote und Veranstaltungen in den Themenfeldern Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratie, Bildung, Migration, Arbeit & Soziales sowie Aus- und Weiterbildung. Ziel ist es, die Teilhabe aller Filderstädter:innen zu erhöhen und ein inklusives Miteinander nachhaltig zu gestalten. Ideen können unabhängig von festen Fristen jederzeit eingereicht werden, sodass Beteiligung und Umsetzung flexibel auf lokale Bedarfe abgestimmt werden können.

Interessierte Gruppen können über ein standardisiertes Antragsformular einen Zuschuss beantragen. Voraussetzung für eine Förderung ist die Verankerung im städtischen Vielfaltskonzept sowie der Nachweis eines gemeinnützigen Charakters. Für die Antragstellung sind die Richtlinien zum Förderfonds sowie der vollständig ausgefüllte Antrag einzureichen. Doppelförderungen durch die Stadt Filderstadt sind ausgeschlossen. Die Prüfung erfolgt durch das Amt für Integration, Migration und Soziales, das als Anlaufstelle auch bei inhaltlichen Fragen berät. Durch die unkomplizierte und zeitlich ungebundene Antragstellung unterstützt der Fonds lokale Akteur:innen dabei, zukunftsweisende Prozesse der Teilhabe und Verständigung voranzutreiben und die gegenseitige Wertschätzung in der Kommune zu fördern.

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