Förderkreis „Thüringer Athleten nach Tokyo“ der Stiftung Thüringer Sporthilfe
Förderkreis zur Vorbereitung auf die Olympischen Spiele und Paralympics Tokyo 2020 mit finanzieller Unterstützung Thüringer Athlet:innen für Lehrgänge, Wettkämpfe, Verdienstausfall und Sportmaterial.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung und optimale Vorbereitung Thüringer Athlet:innen auf die Olympischen Spiele und Paralympics in Tokyo durch finanzielle Zuwendungen für Training, Wettkämpfe und Ausrüstung.
Förderfähige Ausgaben
- Aufwendungen für die Teilnahme an Lehrgängen und Wettkämpfen
- Aufwendungen für zusätzliche Lehrgänge außerhalb der Verbandplanung
- Verdienstausfallerstattung im sozialen Umfeld des Athleten
- Anschaffung von Sportgeräten und -materialien
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zugehörigkeit zu einem aktuellen Kaderkreis des Spitzenfachverbandes
- Ergebnisse bei Weltmeisterschaften und Weltcups des vergangenen Sommers
- Berechtigte Chance auf Teilnahme an den Olympischen Spielen oder Paralympics
Bewertungskriterien
- Zugehörigkeit zu einem aktuellen Kaderkreis
- Ergebnisse bei Weltmeisterschaften und Weltcups
- Berechtigte Chance auf Teilnahme an den Spielen
Beschreibung
Der Förderkreis „Thüringer Athleten nach Tokyo“ der Stiftung Thüringer Sporthilfe unterstützt private Sportler:innen aus Thüringen bei der optimalen Vorbereitung auf die Olympischen Spiele und Paralympics Tokyo 2020/2021. Mit finanziellen Zuwendungen für Lehrgänge, Wettbewerbe, Verdienstausfaltersatz und Sportgeräte sorgt die Stiftung dafür, dass Athlet:innen in olympischen und paralympischen Kaderbereichen unter bestmöglichen Bedingungen trainieren können. In enger Abstimmung mit dem Olympiastützpunkt Thüringen, dem Landessportbund sowie den Landes- und Spitzenfachverbänden werden individuelle Fördermaßnahmen auf eine Projektdauer von zwölf Monaten ausgelegt. Ziel ist es, die Thüringer Sportler:innen auf internationalem Niveau zu etablieren und deren Teilnahmeperspektive an Spielen und Wettkämpfen zu realisieren.
Gefördert werden Athlet:innen, die einer aktuellen Kaderliste des Spitzenfachverbandes angehören sowie über Erfolge bei Weltmeisterschaften und Weltcups des zurückliegenden Sommers verfügen. Ein wichtiger Aspekt ist die berechtigte Chance auf eine Olympia- oder Paralympics-Teilnahme. Förderfähige Ausgaben umfassen unter anderem
- Aufwendungen für Lehrgänge und Wettkämpfe,
- zusätzliche Lehrgänge außerhalb der Verbandplanung,
- Verdienstausfallerstattung im sozialen Umfeld,
- Anschaffung von Sportgeräten und -materialien.
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