Förderlinie 3 der Gesundheits- und Pflegedigitalisierungsrichtlinie (BayDiGuP) – Pilotprojekte für innovative Lösungen mit Bezug zur Digitalisierung in Gesundheit, Pflege und Prävention
Pilotprojektförderung für digitale Innovationen in Gesundheit, Pflege und Prävention in Bayern mit bis zu 90 % Zuschuss bei Mindest-Eigenanteil von 10 %.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung innovativer Lösungen mit Bezug zur Digitalisierung oder verwandten technologischen Entwicklungen wie Automatisierung, Robotik und Künstlicher Intelligenz im Bereich Gesundheit, Pflege und Prävention, um Versorgungsstrukturen zukunftssicher, entlastet und modernisiert zu gestalten.
Förderfähige Ausgaben
- Personalausgaben
- Sachausgaben
- Investitionen (anteilig)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Bau- und Sanierungsmaßnahmen
- Grunderwerb
- Weiterbildungs- und Schulungsmaßnahmen ohne direkten Projektbezug
- Gemeinkosten
- Leistungszulagen oder Prämien
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Erfüllung der allgemeinen bayerischen Voraussetzungen nach BayHO Art. 23 und 44
- Projekt nach SMART-Methode definiert und dargestellt
- Durchführung oder Durchführungsschwerpunkt in Bayern
- Open Access und Open Data für Ergebnisse und Daten
- Unabhängige Evaluation des Projekts
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular nach Muster 1a (Art. 44 BayHO)
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt
- Fachliche und technische Aspekte
- Gesellschaftliche Bedeutung
- Transferaspekt
Beschreibung
Die Förderlinie 3 der Gesundheits- und Pflegedigitalisierungsrichtlinie (BayDiGuP) des Freistaats Bayern richtet sich an Unternehmen, Existenzgründer:innen, gemeinnützige Organisationen, öffentliche und Bildungseinrichtungen sowie Stiftungen, die in Bayern digitale Pilotprojekte im Bereich Gesundheit, Pflege und Prävention realisieren. Gefördert werden experimentelle und modellhafte Vorhaben mit Bezug zu Digitalisierung oder zukunftsweisenden Technologien wie Automatisierung, Robotik und Künstlicher Intelligenz. Ziel ist es, Versorgungsstrukturen dauerhaft zu entlasten, zu modernisieren und zukunftssicher zu gestalten. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einem Eigenanteil von mindestens 10 %, um innovativen Ansätzen zur Verbesserung der Regelversorgung einen realistischen Markteintritt zu ermöglichen.
Gefördert werden Personalausgaben, Sachausgaben sowie anteilige Investitionen, während Bau- und Sanierungsmaßnahmen, Grunderwerb, projektfremde Schulungen, Gemeinkosten und Leistungszulagen ausgeschlossen sind. Die Antragstellung erfolgt zweistufig über Wettbewerbsaufrufe: In der ersten Phase werden Projektskizzen eingereicht und von einer Jury nach Innovationsgehalt, fachlich-technischer Qualität, gesellschaftlicher Bedeutung und Transferpotenzial bewertet. In der zweiten Phase erfolgt die detaillierte Antragseinreichung mit dem Antragsformular nach Muster 1a (Art. 44 BayHO). Voraussetzung ist eine SMART-definierte Projektplanung, Durchführungsschwerpunkt in Bayern, Open Access für Ergebnisse, unabhängige Evaluation, Datenschutzkonformität und Einhaltung EU-Beihilferegeln. Verbundprojekte benötigen einen FEI-konformen Kooperationsvertrag, und alle eingesetzten Komponenten müssen anerkannte interoperable Standards berücksichtigen. Die Förderlinie schafft damit einen praxisorientierten Rahmen für Pilotprojekte, die digitale Innovationen in der Gesundheits-, Pflege- und Präventionsversorgung testen und langfristig in die Regelversorgung überführen.
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