Fördermaßnahmen der Gerd & Luzia Beckmann-Stiftung
Die Gerd & Luzia Beckmann-Stiftung unterstützt Projekte für Kinder und Jugendliche in der Samtgemeinde Artland, z. B. gemeinschaftliche Unternehmungen, schulische und berufliche Ausbildung sowie individuelle Begabtenförderung. Anträge können jederzeit gestellt werden, über kleinere Beträge wird kurzfristig entschieden.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Erlöse der Stiftung werden verwendet, um Kindern und Jugendlichen in der Samtgemeinde Artland die Teilnahme an gemeinschaftlichen Unternehmungen zu ermöglichen, sie bei schulischer und beruflicher Ausbildung zu unterstützen und ihre individuellen Begabungen zu fördern.
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen in der Samtgemeinde Artland
- Gemeinnützige Institution
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Bankverbindung
- Zuwendungsbestätigung
Bewertungskriterien
- Übereinstimmung mit Satzungszweck
- Förderung bedürftiger Kinder und Jugendlicher in der Samtgemeinde Artland
Beschreibung
Fördermaßnahmen der Gerd & Luzia Beckmann-Stiftung
Die Gerd & Luzia Beckmann-Stiftung ermöglicht gemeinnützigen Bildungseinrichtungen sowie Vereinen und sozialen Trägern in der Samtgemeinde Artland die Umsetzung von Projekten für Kinder und Jugendliche. Ziel ist es, Teilhabe an gemeinschaftlichen Unternehmungen zu fördern, schulische und berufliche Ausbildungen zu unterstützen und individuelle Begabungen zu stärken. Die Stiftung stellt jährlich Mittel als Zuschuss bereit und entscheidet insbesondere bei kleineren Beträgen innerhalb weniger Werktage. Dabei fließen die Stiftungserlöse vollständig in Maßnahmen, die den Satzungszweck – Bedarfsgerechte Förderung junger Menschen im Artland – erfüllen. Beispiele bereits geförderter Initiativen reichen von Klassenfahrten und Musikinstrumentenanschaffungen über Sprachtrainings bis zu Schwimmkursen und inklusive Freizeitangebote.
Fördervoraussetzungen und Bewerbungsmodalitäten
Förderberechtigt sind alle Institutionen, die gemeinnützig tätig sind und in der Samtgemeinde Artland Kinder und Jugendliche begleiten. Anträge können jederzeit über ein standardisiertes Formblatt eingereicht werden und enthalten Angaben zu Projektbeschreibung, Kostenaufstellung, Bankverbindung sowie eine Zuwendungsbestätigung nach Abschluss. Bei Projektkosten bis 500 € erfolgt die Bewilligung gewöhnlich binnen einer Woche; höhere Anträge werden gemäß Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck und dem Förderziel für bedürftige Kinder und Jugendliche zeitnah geprüft. Bewertet werden insbesondere der gemeinnützige Nutzen, die Ausrichtung auf junge Zielgruppen im Artland und die Bedarfsorientierung. Die offenen Fristen ermöglichen es, kurzfristig auf neue Initiativen zu reagieren und so nachhaltige Impulse für Bildung, Soziales und Teilhabe zu setzen.
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