Förderprogramm Angewandte Umweltforschung (AUF)
Zuschussprogramm für innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich angewandte Umweltforschung in Bremen. Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Förderquote bis zu 100 % für wissenschaftliche Einrichtungen, bis zu 50 % für Unternehmen. Maximal 150.000 € für Einzelprojekte, 200.000 € für Verbundvorhaben.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung innovativer und anwendungsorientierter Forschungs- und Entwicklungsansätze im Umweltschutz zur effektiven Umsetzung von Erkenntnissen in die Wirtschaftspraxis, zur Verbesserung der FuE-Rahmenbedingungen und zur Stärkung einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung im Land Bremen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte)
- Instrumente und Ausrüstung
- Fremdleistungen (Beratung und Dienstleistungen)
- Sonstige Betriebskosten (Material- und Fremdleistungskosten)
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen
- Projektverantwortung durch Professor:in oder promovierte wissenschaftliche Mitarbeiter:innen einer Bremer Forschungseinrichtung
- Abschluss eines Kooperationsvertrags mit Verbundpartnern
- Laufzeit eines Vorhabens maximal 24 Monate
- Ausgeschlossen: Projekte im Auftrag Dritter oder bei entgegenstehenden öffentlichen Interessen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektskizze (Formular)
- Ausführlicher Antrag
- Kooperationsvertrag
Bewertungskriterien
- Innovations- und Transferpotenzial
- Wirtschaftliche Relevanz
- Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz
- Qualität des Forschungs- und Entwicklungsansatzes
Beschreibung
Das Förderprogramm Angewandte Umweltforschung (AUF) ist ein kontinuierlich geöffnetes Zuschussinstrument für Forschungseinrichtungen aller Fachdisziplinen und Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen. Ziel ist die Förderung innovativer und anwendungsorientierter Forschungs- und Entwicklungsansätze mit umweltschutzrelevantem Schwerpunkt. Im Fokus stehen Themenfelder wie Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Klimaschutz, Umwelt- und Naturschutz sowie Forschung & Innovation. Die nicht rückzahlbaren Zuschüsse decken bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für wissenschaftliche Institutionen und bis zu 50 % für gewerbliche Partner:innen ab. Einzelvorhaben können mit bis zu 150.000 € und Verbundvorhaben mit bis zu 200.000 € gefördert werden, um Forschungsergebnisse effektiv in die Wirtschaftspraxis zu überführen und nachhaltige Wirtschaftsstrukturen im Land Bremen zu stärken.
Förderfähig sind insbesondere Personalkosten für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Anschaffungen von Instrumenten und Ausrüstungen, Fremdleistungen wie Beratungs- und Dienstleistungsaufträge sowie sonstige Betriebskosten. Die Projektleitung obliegt Professor:innen oder promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen einer Bremer Forschungseinrichtung. Verbundvorhaben setzen einen schriftlichen Kooperationsvertrag zwischen allen Partner:innen voraus. Die maximale Förderdauer beträgt 24 Monate; ausgeschlossen sind Vorhaben im fremden Auftrag oder bei entgegenstehenden öffentlichen Interessen. Die fachliche Begutachtung orientiert sich an Innovations- und Transferpotenzial, ökonomischer Relevanz, Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz sowie methodischer Qualität. Nach positiver Skizzenbewertung erfolgt die Aufforderung zur Einreichung des Vollantrags bei der Bremer Aufbau-Bank GmbH oder der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH, um einen zügigen Projektstart zu ermöglichen.
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