Förderprogramm für vom U-Bahn-Bau (U2/U5) betroffene Unternehmen
Förderung betroffener Wiener Unternehmen durch den U-Bahn-Bau U2/U5: Unterstützung von Mietkosten und Initiativprojekten. Laufende Einreichung möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von durch den U-Bahn-Bau (U2 und U5) über längere Zeiträume erheblich beeinträchtigten Gewerbetreibenden in Wien bei der Deckung von Mietkosten und der Realisierung von Initiativprojekten zur Verbesserung des Geschäftsgangs trotz schwieriger Rahmenbedingungen.
Förderfähige Ausgaben
- Mietkosten der Betriebsstätte inklusive Betriebskosten und Erhaltungsbeitrag (ohne USt)
- Betriebskosten und steuerliche Abschreibung bei Eigentum
- Externe Dienstleistungen (Beratung, Schulung, Marketing)
- Anmietung zusätzlicher Geschäftsflächen
- Anschaffung technischer Anlagen, Maschinen und BGA
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Direkte Produkt- oder Dienstleistungsstützungen (z B. Rabattaktionen)
- Laufende Geschäftskosten, die nicht in 5.1 oder 5.2 genannt sind
- Kosten für direkte Schäden durch Bauarbeiten
- Nicht in Anspruch genommene Rabatte oder Skonti
- Steuern, Gebühren und Finanzierungskosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kleines Unternehmen gemäß EU-Definition (<50 Beschäftigte, max. 10 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme)
- Mitglied der Wirtschaftskammer Wien
- Betriebsstätte liegt in einem durch den U-Bahn-Bau beeinträchtigten Bereich
- Betriebsstätte liegt zumindest teilweise in der Erdgeschoßzone
- Betriebsstätte weist regelmäßigen Kundenverkehr auf
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- De-minimis-Erklärung
- Jahresabschluss oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung des letzten Geschäftsjahres
- Ansuchenechtheitszertifikat (AEZ)
- Gültige Mietkosten- oder Betriebskostenvorschreibung
- Unterlagen über Abschreibung des Geschäftslokals
Bewertungskriterien
- First come first served
- Wirkung der beantragten Initiativprojekte auf den Geschäftsgang
Beschreibung
Das Förderprogramm der Wirtschaftsagentur Wien richtet sich an kleine Unternehmen mit Betriebsstätte in der Erdgeschoßzone in Wien, deren Geschäftstätigkeit durch die Bauarbeiten der U-Bahnerweiterung U2/U5 erheblich beeinträchtigt ist. Gefördert werden einerseits bis zu 50 % der Nettomietkosten (max. 10.000 € pro Kalenderjahr) inklusive Betriebskosten und Erhaltungsbeitrag, andererseits bis zu 80 % förderfähiger Ausgaben für Initiativprojekte (max. 7.000 €) wie externe Beratungs‐ oder Marketingdienstleistungen, Anmietung zusätzlicher Geschäftsflächen, technische Anlagen, bauliche Maßnahmen oder projektbezogene Sach- und Materialkosten. Voraussetzungen sind unter anderem eine Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Wien, regelmäßiger Endkundenverkehr sowie das Vorliegen von mindestens einem definierten Beeinträchtigungskriterium (z. B. erschwerte Zugänglichkeit, Sichtbehinderung, Lärm- und Staubbelastung). Die Antragsberechtigung gilt für Unternehmen mit maximal 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Bilanzsumme von bis zu 10 Mio. €.
Eine kontinuierliche Einreichung ist seit dem 1. Oktober 2020 möglich. Der Förderzeitraum umfasst jeweils zwölf Monate, Verlängerungen können jährlich beantragt werden. Antragstellende reichen vollständig ausgefüllte Online-Formulare im Fördercockpit ein und fügen eine De-minimis-Erklärung, den letzten Jahresabschluss oder die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, ein Ansuchenechtheitszertifikat sowie Miet- bzw. Betriebskostenvorschreibungen bei. Die Auswahl erfolgt nach dem First-come-first-served-Prinzip bzw. nach Wirkung der Initiativprojekte auf den Geschäftsgang. Nach positiver Förderzusage werden Akontozahlungen bis zu 50 % bzw. 25 % der Mietkosten in mehreren Raten geleistet; der Rest erfolgt nach Einreichung des Endberichts und Prüfung der Endabrechnung. Mit der Förderung soll die wirtschaftliche Stabilität trotz herausfordernder Rahmenbedingungen nachhaltig gestärkt werden.
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