Förderprogramm "Historische Stadt"
Die Stadt Bacharach ist in das Bund-Länder-Programm „Historische Stadtbereiche – Städtebaulicher Denkmalschutz“ aufgenommen und erhält Fördermittel zur Umsetzung öffentlicher und privater Maßnahmen zur Attraktivierung und Sanierung des historischen Stadtkerns.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel ist die Stadtkernsanierung in Bacharach zur Beseitigung struktureller und baulicher Defizite bei gleichzeitiger Erhaltung der Identität des historischen Stadtkerns sowie die Entwicklung der „Historischen Innenstadt“ als lebendiges Quartier mit hoher Strahlkraft als kultureller und identitätsstiftender Ankerpunkt für Stadt, Nahbereich und Region.
Förderfähige Ausgaben
- Planungs- und Vorbereitungskosten
- Baumaßnahmen im historischen Stadtkern
- Beratungskosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorbereitende Untersuchung und Erstellung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) innerhalb von 15 Monaten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)
- Kosten- und Finanzierungsübersicht
Bewertungskriterien
- Nachhaltigkeit der Sanierungsmaßnahmen
- Erhalt der historischen Bausubstanz
- Bürgerbeteiligung
Beschreibung
Das Förderprogramm „Historische Stadt“ in Rheinland-Pfalz unterstützt seit der Aufnahme in das Bund-Länder-Programm „Historische Stadtbereiche – Städtebaulicher Denkmalschutz“ die umfassende Sanierung und Attraktivierung des historischen Stadtkerns von Bacharach. Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen können als Antragsteller:innen sowohl öffentliche als auch private Maßnahmen realisieren. Gefördert werden Planungs- und Vorbereitungskosten, Baumaßnahmen im denkmalgeschützten Bereich sowie Beratungskosten. Mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren stehen kontinuierlich Zuschussmittel zur Verfügung, um strukturelle und bauliche Defizite zu beheben und gleichzeitig die charakteristische Bausubstanz zu erhalten. Entscheidungskriterien sind neben der Nachhaltigkeit der Sanierungsmaßnahmen vor allem der Erhalt der historischen Substanz und eine aktive Bürger:innenbeteiligung.
Voraussetzung für die Zuwendung ist die zeitnahe Durchführung einer vorbereitenden Untersuchung und die Erstellung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) innerhalb von 15 Monaten. Dieses Konzept muss den Handlungsbedarf aufzeigen, Zielvorstellungen und Lösungsstrategien formulieren sowie eine Kosten- und Finanzierungsübersicht enthalten. Immobilieneigentümer:innen, Gewerbetreibende und die kommunale Verwaltung können Anträge jederzeit einreichen und reichen dafür das ISEK sowie eine detaillierte Kostenübersicht ein. Ziel ist die Wiederbelebung der „Historischen Innenstadt“ als kultureller und identitätsstiftender Quartiersmittelpunkt für Stadt, Nahbereich und Region. Dadurch eröffnet sich eine nachhaltige Entwicklungschance, die das historische Erbe wachstumsorientiert bewahrt und neu interpretiert.
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