Zuschuss

Förderprogramm Junges Ehrenamt

Finanzspritze für ehrenamtlich Engagierte bis 27 Jahre in Mecklenburg-Vorpommern mit eigenen Projektideen im Verein – bis zu 1 000 € Förderung, Anträge jederzeit möglich.

Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Mecklenburg-Vorpommern
Fördersumme: Bis zu 1 000 €
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung junger ehrenamtlich Engagierter in Vereinen in Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung selbst entwickelter Projektideen

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Alter zum Zeitpunkt der Antragsstellung maximal 27 Jahre
  • Eigenständige Projektidee allein oder im Team entwickelt
  • Zustimmung des Vorstands des Vereins zur Projektumsetzung
  • Gültiger Freistellungsbescheid und digitale Vereinssatzung
  • Gesamtkosten des Projekts maximal 1 000 €
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Kurze Projektbeschreibung
  2. Kontaktdaten des Vereins
  3. Gültiger Freistellungsbescheid
  4. Aktuelle digitale Fassung der Vereinssatzung

Beschreibung

Das Förderprogramm „Junges Ehrenamt“ in Mecklenburg-Vorpommern richtet sich an engagierte Teilnehmer:innen bis 27 Jahre, die in einem gemeinnützigen Verein aktiv sind und eigene Projektideen realisieren möchten. Im Zentrum steht die Stärkung gesellschaftlichen Zusammenhalts, der Demokratie sowie sozialer und jugendbezogener Initiativen. Vereine oder Interessenverbände können jederzeit einen Antrag auf einen einmaligen Zuschuss bis zu 1 000 € stellen. Ziel ist es, junge Ehrenamtliche bei der eigenverantwortlichen Planung und Umsetzung von maßgeschneiderten Vorhaben zu unterstützen und dadurch zukunftsweisende Impulse für die Vereinsarbeit vor Ort zu setzen.

Zur Antragstellung muss eine eigenständige Projektbeschreibung vorliegen, die gemeinsam im Team oder allein entwickelt wurde. Die Bewerber:innen benötigen die Zustimmung des Vereinsvorstands, einen gültigen Freistellungsbescheid sowie die aktuelle digitale Fassung der Vereinssatzung. Die Gesamtkosten des Projekts dürfen 1 000 € nicht überschreiten und es müssen mindestens zwölf Wochen Vorlauf bis zur geplanten Umsetzung gegeben sein. Der Förderantrag umfasst neben Kontaktdaten des Vereins auch eine knappe Übersicht zu Zielen, Zeitplan und Kostenrahmen des Projekts. Da die Förderung fortlaufend ausgeschrieben ist, können Anträge jederzeit eingereicht werden. Interessierte Vereine erhalten eine schnelle Rückmeldung und Beratung, um eine reibungslose Abwicklung sowie eine zeitnahe Mittelbereitstellung zu gewährleisten.

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