Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2026-2029
Der Freistaat Bayern fördert den Aufbau und die Modernisierung von öffentlich und nicht-öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge in Bayern. Förderaufrufe erfolgen voraussichtlich zweimal jährlich ab dem ersten Halbjahr 2026. Förderrichtlinie gültig bis 31.12.2029.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung einer systematisch angelegten, flächendeckenden und nachfrageorientierten Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern, um CO₂-Emissionen zu senken, Klimaschutzziele zu erreichen und lokale Schadstoff- und Lärmemissionen zu reduzieren. Gefördert werden Neubau und Modernisierung von Ladepunkten sowie der erforderliche Netzanschluss.
Förderfähige Ausgaben
- Technische Ladepunktvorrichtung und zugehörige Komponenten
- Tiefbau, Fundament, Installation und Inbetriebnahme
- Kennzeichnung und Stellplatz-Markierung
- Beleuchtung oder Wetterschutz
- WLAN-Anbindung
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Planungs- und Verwaltungskosten
- Kosten für Genehmigungsverfahren
- Kauf, Miete oder Pacht von Grundstücken
- Gebäude, die nicht unmittelbar für Ladeeinrichtung benötigt werden
- Neubau von Park- und Stellplätzen oder Verkehrsanbindung
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ladestandort in Bayern
- Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn
- Keine Förderung von Eigenleistungen
- Kumulierungsverbot mit anderen Landesmitteln
- Aufbau und Installation durch Fachpersonal
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Beschreibung
Der Freistaat Bayern unterstützt ab dem 1. Januar 2026 den systematischen Ausbau einer flächendeckenden und nachfrageorientierten Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Ziel ist die Senkung von CO₂-Emissionen und die Reduzierung lokaler Schadstoff- und Lärmemissionen im gesamten Bundesland. Gefördert werden sowohl öffentlich zugängliche als auch nicht-öffentlich zugängliche Ladepunkte. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, darunter Privatpersonen, Unternehmen aller Größenordnungen, Kommunen, Forschungseinrichtungen, Vereine, Stiftungen und weitere Einrichtungen. Die Förderrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2029; voraussichtlich zwei Förderaufrufe pro Jahr ermöglichen einen flexiblen Projektstart bis spätestens 2026. Projektvorhaben dürfen erst nach Eingang des Zuwendungsbescheids beginnen und müssen innerhalb von 24 Monaten realisiert werden.
Gefördert werden Ausgaben für technische Ladepunktvorrichtungen, Netzanschlüsse, Tiefbau und Installation sowie Markierung, Beleuchtung oder Wetterschutz und optionale WLAN-Anbindung. Nicht förderfähig sind Planungs- und Verwaltungskosten, Genehmigungsverfahren, Grundstückskosten sowie der Neubau von Park- und Stellplätzen. Die Förderquote beträgt bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Kosten, ergänzt um Boni von bis zu 10 Prozentpunkten bei Erfüllung zusätzlicher Kriterien wie innovativen Ladekonzepten. Voraussetzung ist ein Standort in Bayern, keine vorzeitige Auftragsvergabe und die Durchführung durch Fachpersonal. Ein sichtbarer Förderhinweis am Ladepunkt sowie regelmäßige Online-Berichterstattung über die Inbetriebnahme und Betriebsdauer sichern Transparenz und Erfolgskontrolle.
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