Förderprogramm „Lorsch blüht auf“ der Stadt Lorsch
Förderprogramm der Stadt Lorsch für private Eigentümer und Vereine zur Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung, Umgestaltung von Vorgärten sowie Installation von Photovoltaikanlagen. Anträge können jederzeit gestellt werden (Programmstart 01.01.2023).
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Förderkriterien
Förderziel
Die Stadt Lorsch fördert Klimaschutz- und Begrünungsmaßnahmen privater Wohngebäude und von Vereinen im Stadtgebiet, um Mikroklima, Artenvielfalt und Luftqualität zu verbessern, Regenwasser zu speichern und einen Beitrag zur Energiewende durch Photovoltaik zu leisten.
Förderfähige Ausgaben
- Materialkosten
- Montagekosten
- Baunebenkosten
- Planungs- und Baubegleitungsleistungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Maßnahmen nach Bebauungsplan oder gesetzlichen Vorschriften
- Gebäude mit gewerblicher Nutzung
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eigentümer von Wohnhäusern (max. 2 Wohneinheiten) im Stadtgebiet Lorsch
- keine Inanspruchnahme von Bundes- oder Landesmitteln
- Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefüllter Förderantrag
- Verbindliches Angebot des ausführenden Unternehmens
- Bildmaterial vor Durchführung der Maßnahme
- Vollmacht des Eigentümers (falls Antrag durch Dritte)
Bewertungskriterien
- Reihenfolge des Eingangsdatums
- Vollständigkeit der Unterlagen
Beschreibung
Das Förderprogramm der Stadt Lorsch richtet sich an private Eigentümer:innen von Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten sowie an Vorstandsmitglieder gemeinnütziger Vereine im gesamten Stadtgebiet. Es unterstützt seit dem 01.01.2023 Klimaschutz- und Begrünungsmaßnahmen durch einen einmaligen Zuschuss von bis zu 3.000 € pro Objekt. Gefördert werden unter anderem die Dach- und Fassadenbegrünung, die Entsiegelung von Flächen, die Umgestaltung von Schottervorgärten sowie die Installation von Photovoltaikanlagen mit oder ohne Batteriespeicher. Ziel ist es, das Mikroklima zu verbessern, Artenvielfalt und Luftqualität zu steigern, Regenwasser lokal zu speichern und einen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Die Maßnahmeauswahl orientiert sich an den Themenfeldern Klimaschutz, Umwelt- und Naturschutz, Energieeffizienz, erneuerbare Energien sowie Städtebau und Stadterneuerung.
Die Antragstellung ist fortlaufend möglich und muss vor Beginn der Maßnahmen erfolgen. Fördersatz und Fördersumme werden nach der Reihenfolge des vollständigen Antragseingangs vergeben. Antragsvoraussetzungen sind der Ausschluss anderer Bundes- oder Landesmittel und das Einreichen eines verbindlichen Angebots, Bildmaterials vor Maßnahmenbeginn sowie gegebenenfalls einer Vollmacht. Förderfähig sind Material-, Montage-, Baunebenkosten sowie Planungs- und Baubegleitungsleistungen. Ausgenommen bleiben gesetzlich vorgeschriebene Arbeiten und gewerblich genutzte Gebäude. Die abschließende Prüfung der Nachweise und Bilder erfolgt maximal sechs Monate nach Bewilligung; bei Bedarf kann einmalig eine Verlängerung der Frist beantragt werden. Durch die Kombination gestalterischer und technischer Anforderungen leistet das Programm einen spürbaren Beitrag zur nachhaltigen und lebenswerten Stadtentwicklung in Hessen.
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