Förderprogramm Seepferdchen
Schwimmförderung für Vorschulkinder in Bayern: Gutschein über 50 € für einen Seepferdchen-Kurs. Antrag für nicht in Kitas betreute Vorschulkinder bei der Kreisverwaltung möglich. Kursanbieter erhalten Zuschuss und Aufwandspauschale.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Schwimmfähigkeit von Vorschulkindern in Bayern soll gefördert und der Anteil an Nichtschwimmern vor Schuleintritt nachhaltig reduziert werden. Gleichzeitig werden Kursanbieter bei der Abrechnung der Gutscheine unterstützt.
Förderfähige Ausgaben
- Ermäßigung der Kursgebühren durch Gutschein
- Aufwandspauschale für Kursanbieter
Nicht förderfähige Ausgaben
- Direktauszahlung des Gutscheins
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz in Bayern
- Vorschulkind im letzten Jahr vor der Einschulung
- Antragstellung für Kursanbieter bis 30.11.2026
- Mindestqualifikation der Lehrperson muss nachgewiesen werden
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefüllter und unterschriebener Antrag (Scan)
- Antrag als Excel-Datei
- Gutscheine (Scan)
- Nachweis der Qualifikation der Lehrperson
Beschreibung
Das Förderprogramm „Seepferdchen“ des Landkreises Garmisch-Partenkirchen unterstützt flächendeckend die Schwimmförderung von Vorschulkindern in Bayern. Jährlich vor Beginn der Sommerferien erhalten alle in Bayern wohnhaften Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung einen Gutschein in Höhe von 50 € für einen Kurs zum Erwerb des Schwimmabzeichens „Seepferdchen“. Vorschulkinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, können den Gutschein direkt bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde beantragen. Antragsberechtigt sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen aller Größen, die Schwimmkurse anbieten. Die Förderung erfolgt als 100 %iger Zuschuss auf die Kursgebühren und wird ergänzt durch eine Aufwandspauschale von 2,50 € pro abgerechneten Gutschein. Voraussetzung für die Abrechnung ist der Nachweis einer mindestens C-Lizenz oder gleichwertigen Qualifikation der Kursleitung. Anträge für Kursanbieter können bis zum 30.11.2026 bei der Kreisverwaltung eingereicht werden.
Mit dem Programmziel, den Anteil an Nichtschwimmer:innen bei Schuleintritt nachhaltig zu reduzieren, leistet das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen einen wichtigen Beitrag zur Unfallprävention und zur Gesundheitsförderung im Kinder- und Jugendbereich. Interessierte Kursanbieter:innen erhalten alle notwendigen Formulare als Scan und Excel-Datei über die Kreisverwaltungsbehörde und profitieren von einer schnellen, elektronischen Antragsbearbeitung. Durch die Förderung werden nicht nur die Teilnehmenden finanziell entlastet, sondern auch die lokale Sportinfrastruktur gestärkt. Für weitere Informationen und Antragsunterlagen wird die kontinuierliche Aktualisierung seitens der Behörde gewährleistet.
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