Zuschuss

Förderprogramm \"Wasserkraftanlagen\"

Der Freistaat Bayern fördert auf der Grundlage der Bayerischen Wasserkraftstrategie den umweltverträglichen Ausbau von Wasserkraftanlagen in Bayern mit Zuschüssen von bis zu 25 % der Investitionskosten. Förderhöhe bis zu 300.000 €.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Fördersumme: Bis zu 300.000 €
Förderquote: bis zu 25%

Förderziel

Ziel des Programms ist es, den umweltverträglichen Ausbau, die Ertüchtigung und den Neubau von Wasserkraftanlagen in Bayern durch Zuschüsse zur Schließung nachgewiesener Wirtschaftlichkeitslücken zu unterstützen.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten
  • Planungskosten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anlagenstandorte in Bayern
  • Ertüchtigungen, zulassungspflichtige Wiederinbetriebnahmen und (Ersatz-)Neubauten
  • Bei Ertüchtigungsmaßnahmen mindestens zehnprozentige Steigerung des Leistungsvermögens
  • Nachweis einer Wirtschaftlichkeitslücke gemäß Anhang der Förderrichtlinie trotz EEG-Förderung
  • Wasserrechtliche Zulassung oder eingetragenes Altrecht

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektentwurf (mindestens 2 Seiten)
  2. Berechnung nach Anhang Förderrichtlinie (Excel)
  3. De-minimis-Erklärung
  4. Antragsformulare oder Online-Antrag

Bewertungskriterien

  • Nachgewiesene Wirtschaftlichkeitslücke
  • Umweltverträglicher Ausbau der Wasserkraft
  • Leistungssteigerung von mindestens 10%

Beschreibung

Das Förderprogramm „Wasserkraftanlagen“ des Freistaats Bayern verfolgt das Ziel, den umweltverträglichen Ausbau, die Ertüchtigung und den Neubau von Wasserkraftwerken in Bayern zu fördern. Auf Basis der Bayerischen Wasserkraftstrategie werden Investitions- und Planungskosten mit einem Zuschuss von bis zu 25 % gedeckt, maximal jedoch 300 000 €. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des Privatrechts, Personengesellschaften, kirchliche Einrichtungen sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts, insbesondere kommunale Gebietskörperschaften, die Eigentümer:innen oder rechtmäßige Betreiber:innen von Wasserkraftanlagen sind. Die Förderung schließt nachgewiesene Wirtschaftlichkeitslücken gemäß Förderrichtlinie, selbst bei bestehender EEG-Förderung, und orientiert sich an ökologischen wie wirtschaftlichen Bewertungskriterien.

Förderfähig sind Investitions- sowie Planungskosten für Ertüchtigungen mit mindestens zehnprozentiger Leistungssteigerung, zulassungspflichtige Wiederinbetriebnahmen sowie (Ersatz-)Neubauten an Standorten in Bayern. Voraussetzungen sind unter anderem die wasserrechtliche Zulassung, die Ermittlung einer Wirtschaftlichkeitslücke anhand des Förderrichtlinien-Anhangs und die Einhaltung technischer Nachweispflichten. Anträge können jederzeit eingereicht werden; dabei sind Projektentwurf (mindestens zwei Seiten), Berechnungsunterlagen (Excel gemäß Förderrichtlinie) und eine De-minimis-Erklärung beizufügen. Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt gestaffelt: 70 % nach Abschluss der Bauarbeiten, 30 % nach Nachweis der Produktion im fünfjährigen Zweckbindungszeitraum. Dieses kontinuierlich abrufbare Angebot stärkt die regenerative Energiegewinnung und leistet einen Beitrag zu Energieeffizienz und Klimaschutz in Bayern.

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