Förderprogramm „Wohnimpuls“
Die Stadt Singen unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer dabei, ungenutzten Wohnraum besser zu nutzen oder zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Gefördert wird eine einmalige Architektenberatung mit einem Zuschuss in Höhe von 500 €. Förderzeitraum: 01.10.2025 – 31.12.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Mit dem Programm sollen Eigentümerinnen und Eigentümer motiviert und befähigt werden, Bestandsgebäude durch Teilung oder Umbau in zusätzliche Wohneinheiten umzuwandeln und so neuen Wohnraum zu schaffen.
Förderfähige Ausgaben
- Architektenberatungskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Baumaßnahmen zur Schaffung von Wohnraum
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Beratung durch freie Architektin bzw. freien Architekten mit gültiger Mitgliedschaft in der Architektenkammer
- Vorliegen eines ausgefüllten und unterschriebenen Beratungsprotokolls
- Beratung gemeinsam mit den Eigentümerinnen bzw. Eigentümern des Objekts
- Das Objekt muss auf der Gemarkung der Stadt Singen (Kernstadt oder Ortsteile) liegen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Unterschriebenes Beratungsprotokoll
Beschreibung
Das Förderprogramm „Wohnimpuls“ der Stadt Singen (Hohentwiel) eröffnet privaten Eigentümer:innen in der Kernstadt und den Ortsteilen einen unkomplizierten Einstieg in die Aktivierung ungenutzter Wohnflächen. Ziel ist es, Bestandsgebäude durch Teilung oder Umbau in zusätzliche Wohneinheiten umzuwandeln und damit dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Das Angebot umfasst eine einmalige Erstberatung durch eine freie Architektin oder einen freien Architekten mit gültiger Architektenkammer-Mitgliedschaft. Hierbei werden vor-Ort-Potenziale identifiziert, beispielweise altersgerechte Anpassungen, energetische Sanierungen oder die Schaffung barrierefreier Zugänge. Die Stadt Singen gewährt auf die Architektenberatung einen Zuschuss in Höhe von 500 € und unterstützt damit die Aktivierung von Flächen in Einfamilien- und Doppelhausgebieten. Ergänzende Vorteile ergeben sich durch mögliche Mieteinnahmen, entlastete Instandhaltungsaufgaben und eine Stärkung sozialer Kontakte im Quartier.
Gefördert werden ausschließlich Beratungskosten; Baumaßnahmen selbst sind nicht zuschussfähig. Der Förderzeitraum erstreckt sich vom 01.10.2025 bis zum 31.12.2026. Voraussetzung für die Zuwendung ist ein ausgefülltes und unterschriebenes Beratungsprotokoll, das gemeinsam mit den Eigentümer:innen erstellt wird, sowie die Antragstellung binnen zwei Wochen nach Beratungstermin. Das geforderte Antragsformular und das ausgefüllte Beratungsprotokoll sind fristgerecht bei der Abteilung Stadtplanung der Stadtverwaltung Singen einzureichen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, da die Förderung auf maximal 50 Beratungen begrenzt ist. Mit „Wohnimpuls“ werden private Bauherr:innen motiviert und befähigt, ihr vorhandenes Gebäudeangebot nachhaltig und zukunftsorientiert für neue Wohnnutzungen zu öffnen.
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