Förderprogramme an Berliner Schulen der Stiftung Luftbrückendank
Unterstützung von Schulprojekten in Berlin, die sich in künstlerischen Formaten (Musik, Theater, Tanz, Medien) mit den Ereignissen der Berliner Luftbrücke 1948/49 beschäftigen; auch vorbereitete Klassenfahrten in USA, Großbritannien oder Frankreich werden gefördert.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Schulprojekten an Berliner Schulen zur historischen und kulturellen Auseinandersetzung mit der Berliner Luftbrücke 1948/49 sowie zur internationalen Verständigung durch Klassenfahrten in die USA, nach Großbritannien oder Frankreich.
Förderfähige Ausgaben
- Projekt- und Veranstaltungskosten
- Reisekosten für Klassenfahrten
- Material- und Sachkosten
- Dokumentationskosten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekt an einer Berliner Schule
- Auseinandersetzung mit den Ereignissen der Luftbrücke 1948/49
- Dokumentation der Projekt- oder Reiseergebnisse
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Dokumentation der Reiseerlebnisse
- Satzung/Gesellschaftervertrag (bei gemeinnützigen Körperschaften)
- Vereins-/Stiftungs-/Handelsregisterauszug
- Freistellungsbescheid Finanzamt
Bewertungskriterien
- Relevanz für das Thema Luftbrücke und Berlin-Blockade
- Künstlerische oder pädagogische Qualität
- Internationale Einbindung von USA, Großbritannien oder Frankreich
- Dokumentationskonzept
Beschreibung
Die Stiftung Luftbrückendank bietet Berliner Schulen eine kontinuierlich verfügbare Zuschussförderung für innovative Schulprojekte, die sich künstlerisch und historisch mit den Ereignissen der Berliner Luftbrücke 1948/49 auseinandersetzen. Unter anderem werden Musik-, Theater-, Tanz- und Medienformate unterstützt, die das Andenken an diese zentrale Phase der Nachkriegsgeschichte lebendig halten. Darüber hinaus können thematisch vorbereitete Klassenfahrten in die USA, nach Großbritannien oder Frankreich gefördert werden, um internationale Verständigung zu stärken und interkulturelle Erfahrungen zu ermöglichen. Ein dokumentiertes Konzept für die filmische oder textliche Aufbereitung der Ergebnisse stellt in der Bewertung ein wesentliches Kriterium dar. Anträge werden jederzeit entgegengenommen und nach inhaltlicher Relevanz, künstlerischer Qualität, internationaler Einbindung sowie einem schlüssigen Dokumentationskonzept beurteilt.
Förderberechtigt sind öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen mit Projekten an Berliner Schulen, die den historischen Bezug zur Berlin-Blockade herstellen und die Projekt- beziehungsweise Reiseergebnisse nachvollziehbar dokumentieren. Zuschüsse decken Projekt- und Veranstaltungskosten, Reisekosten für Klassenfahrten sowie Material- und Sach- bzw. Dokumentationskosten ab. Zur Antragstellung sind eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan sowie Nachweise wie Vereinsregisterauszug und aktueller Freistellungsbescheid erforderlich. Die Stiftung erwartet einen klaren Ablaufplan, Angaben zu Kooperationspartner:innen und eine Erläuterung der angestrebten Wirkung auf die Teilnehmenden. Mit dieser Förderung wird das Ziel verfolgt, junge Menschen für die Lehren aus der Geschichte zu sensibilisieren und den Freiheitsgedanken in Berlin und den ehemaligen Trägerstaaten der Luftbrücke lebendig zu halten.
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