Förderprogramme Lebensbereich Wohnen
Förderung von inklusiven und barrierefreien Wohnangeboten für Menschen mit Behinderung und in besonderen sozialen Schwierigkeiten in Deutschland. Projekt- und Investitionsanträge können laufend gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von selbstbestimmtem und inklusive Wohnen, bei dem Menschen mit Behinderung und Menschen in sozialen Schwierigkeiten partizipativ eingebunden werden
Förderfähige Ausgaben
- Personal- und Honorarkosten
- Kauf, Bau, Umbau und Ausstattung von Immobilien
- Smart Living-Systeme
Nicht förderfähige Ausgaben
- Einzelwohnen ohne Zusammenhang mit weiteren Wohnangeboten
- Personalkosten für persönliche Assistenz und Pflegekräfte
- Vorhaben ohne aktive Beteiligung der Zielgruppe
- Tagesförderstätten ohne wechselnde soziale Umfelder
- Mehrere Bauvorhaben in einem Gebäude aufgeteilte Anträge
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Partizipative Einbindung der Zielgruppe
- Personenzahl: 2 bis 8 Bewohner*innen
- Einrichtung muss barrierefrei sein nach DIN 18040-2
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt und Inklusionskonzept
- Barrierefreiheit nach DIN 18040-2
- Partizipationskonzept für die Zielgruppe
Beschreibung
Die Aktion Mensch Stiftung bietet mit dem Förderprogramm „Lebensbereich Wohnen“ eine bundesweite Zuschussförderung für gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen an. Ziel ist die Schaffung inklusiver und barrierefreier Wohnangebote für Menschen mit Behinderung sowie für Personen in besonderen sozialen Schwierigkeiten. Projekte mit 2 bis 8 Bewohner:innen werden partizipativ konzipiert und umgesetzt, wobei die Zielgruppe aktiv in Planungs- und Entscheidungsprozesse eingebunden wird. Voraussetzung ist die Einhaltung der Barrierefreiheit nach DIN 18040-2. Mit Förderquoten von 50 % bis 90 % unterstützt die Stiftung Maßnahmen zur Stärkung eines selbstbestimmten Wohnens, das sowohl soziale Teilhabe als auch örtliche Vernetzung ermöglicht. Die Anträge können fortlaufend eingereicht werden, womit eine bedarfsgerechte Umsetzung innerhalb einer Projektdauer von bis zu 36 Monaten gewährleistet bleibt.
Förderfähige Ausgaben umfassen u. a. Personal- und Honorarkosten, den Kauf, Bau, Umbau sowie die Ausstattung von Immobilien einschließlich Smart Living-Systemen. Nicht gefördert werden Einzelwohnen ohne Zusammenhalt zu weiteren Wohnangeboten, Personalkosten für Assistenz- und Pflegekräfte, sowie Vorhaben ohne aktive Beteiligung der Zielgruppe oder mit ABA-Methode. Die maximale Fördersumme beträgt 380.000 €, wobei Eigenmittelanteile von 10 % (Projektförderung) bzw. 20 % (Investitionsförderung) nachgewiesen werden müssen. Bewertungskriterien sind Innovationsgehalt, Inklusions- und Partizipationskonzept sowie die nachgewiesene Barrierefreiheit. Interessierte Antragsteller:innen finden alle Unterlagen und detaillierten Antragsbedingungen über das Antragsportal der Aktion Mensch. Dieses nachhaltige Programm fördert inklusives Wohnen und leistet einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Unterstützungsbedarf.
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