Förderrichtlinie Akzeleratoren EFRE 2021–2027 – FRL Akzeleratoren
Förderung für den Aufbau und Betrieb wirtschaftlich tragfähiger Akzeleratoren in Sachsen mit EFRE-Zuschüssen von bis zu 50 % für Akzeleratoren und bis zu 90 % für Start-ups; Anträge für Modul 2 und 3 laufend möglich, Modul 1 nächster Aufruf ab 13.06.2025.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Freistaat Sachsen unterstützt wirtschaftlich tragfähige Akzeleratoren bei der Betreuung von Start-ups in der Frühphase durch den Aus- und Aufbau strukturierter Unterstützungsangebote (Coaching, Mentoring, Vernetzung) zur schnelleren Entwicklung und Marktreife, kofinanziert aus Mitteln des EFRE.
Förderfähige Ausgaben
- Personalausgaben
- Sachkosten
- Investitionsausgaben
- immaterielle Ausgaben
- Fremdleistungen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz und Tätigkeit im Freistaat Sachsen
- Modul 1: Teilnahme an wettbewerblichem Verfahren mit verbindlichem Konzept für Aufbau und Betrieb
- Thematischer Schwerpunkt außerhalb etablierter Akzeleratoren
- Standort mit ausreichender Akquise-Potenzial für Start-ups
- Modul 2: Einrichtung seit mindestens 12 Monaten operativ und Betreuung von mindestens 5 Start-ups
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Konzept für Aufbau und Betrieb eines Akzelerators
- Finanzierungsplan
- Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Vordruck Nr. 61547-1)
- Erklärung zum wirtschaftlich Berechtigten (Vordruck Nr. 65222-3)
- KMU-Bewertung (Vordruck Nr. 60314) und Anlage 1
- Empfehlungsschreiben des Coaches/Mentors (Modul 3)
Bewertungskriterien
- Qualität und Innovationsgehalt des Konzeptes
- Bezug zum regionalen Forschungs- und Wirtschaftsumfeld
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Wirtschaftliche Tragfähigkeit
- Wachstumspotenzial für Start-ups
Beschreibung
Mit der Förderrichtlinie Akzeleratoren EFRE 2021–2027 unterstützt der Freistaat Sachsen den Aufbau und Betrieb wirtschaftlich tragfähiger Programme zur Frühförderung innovativer Start-ups. Das EU-kofinanzierte Programm fördert in drei Modulen: Neuaufbau von Akzeleratoren (Modul 1), Ausbau bestehender Unterstützungseinrichtungen (Modul 2) sowie Anlauffinanzierung technologie- und wissensbasierter Start-ups (Modul 3). Betreiber:innen erhalten für Modul 1 und 2 einen Zuschuss von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, während Start-ups in Modul 3 mit bis zu 90 % gefördert werden. Mit strukturiertem Coaching, Mentoring und Netzwerkangeboten werden Gründer:innen zu schnellerer Entwicklung und Marktreife begleitet. Anträge für Modul 2 und 3 können jederzeit eingereicht werden; der nächste Aufruf für Modul 1 startet am 13. Juni 2025.
Förderberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen als Betreiber:innen von Akzeleratoren sowie Start-ups bis drei Jahre nach Gründung mit Sitz im Freistaat Sachsen. Die maximale Fördersumme beträgt 900.000 € für neue, 600.000 € für bestehende Akzeleratoren und bis zu 30.000 € pro Start-up. Der Förderzeitraum erstreckt sich über bis zu 36 Monate; zuwendungsfähig sind Personal-, Sach- und Investitionsausgaben, immaterielle Leistungen sowie Fremdleistungen. Für Modul 2 müssen Einrichtungen seit mindestens 12 Monaten operativ sein und bereits fünf Start-ups betreut haben, während Start-ups in Modul 3 funktional und rechtlich unabhängig vom Akzelerator agieren. Antragsteller:innen reichen ein aussagekräftiges Konzept, Finanzierungsplan, KMU-Nachweis und Empfehlungen von Mentor:innen ein. Bewertet werden Innovationsgehalt, regionaler Forschungs- und Wirtschaftsumfeldbezug, Nachhaltigkeitsansatz, wirtschaftliche Tragfähigkeit und Wachstumspotenzial der Vorhaben.