Förderrichtlinie Aquakultur und Fischerei (RL AuF/2023)
Der Freistaat Sachsen unterstützt die sächsische Fischwirtschaft mit Zuschüssen für Investitionen und Maßnahmen in Aquakultur und Fischerei zur Stärkung der ökonomischen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit sowie Anpassung an den Klimawandel. Anträge sind über das SAB-Förderportal möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Freistaat Sachsen fördert mit Mitteln des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFAF) Investitionen und Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der sächsischen Fischwirtschaft sowie zur Anpassung an den Klimawandel.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen in Anlagen, Ausrüstung und Energieeffizienzmaßnahmen
- Beratungs-, Entwicklungs- und Vermarktungsleistungen
- Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit
- Vermarktungs- und Verarbeitungsmaßnahmen für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse
- Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung von Aquakulturgemeinschaften
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Investitionsort: Sachsen
- Mindestinvestitionsvolumen: EUR 2.000
- Vorhaben darf nicht vor Antrag gestellt worden sein
- Fachkompetenz und Rentabilität müssen nachgewiesen werden
- In den ersten fünf Jahren nach Abschlusszahlung keine wesentliche Veränderung des Vorhabens
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vorhabenbeschreibung und -begründung
- Detaillierte Investitionsaufstellung mit Kostenschätzungen
- Finanzierungsnachweise bei Ausgaben ab 200.000 EUR
- Gesellschaftsvertrag/Satzung
- Aktueller Registerauszug bzw. Gewerbeanmeldung
- Personalausweiskopie
- Geschäftsplan bei Neueinsteigern ab 200.000 EUR
- Baupläne bzw. Bauunterlagen und Grundbuchauszug oder Miet-/Pachtvertrag
- Erforderliche Konzessionen/Genehmigungen
- Risikobewertung bei intensiver Aquakulturanlage ab 200.000 EUR
- Analyse der Umweltauswirkungen
- Positiver Beschluss der FLAG
- Befund der Sächsischen Tierseuchenkasse und Sanierungskonzept
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Vorhabens
- Nachhaltigkeitsaspekte
- kollektives Interesse und kollektive Begünstigte
Beschreibung
Die Förderrichtlinie Aquakultur und Fischerei (RL AuF/2023) des Freistaats Sachsen setzt auf einen nachhaltigen Ausbau der regionalen Fischwirtschaft. Mit Mitteln des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFAF) werden Investitionen in Aquakulturbetriebe und Fischereien unterstützt, die ökologische, soziale und ökonomische Nachhaltigkeitsziele verfolgen. Gefördert werden unter anderem Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, der Einsatz erneuerbarer Energiesysteme zur Eigenversorgung sowie Projekte zur Verbesserung von Tierwohl und Tiergesundheit. Auch sektorübergreifende Entwicklungs- und Beratungsleistungen sowie Vorhaben zur Vermarktung und Verarbeitung regionaler Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse zählen zum Portfolio. Eine besondere Priorität liegt auf der Anpassung der Betriebe an den Klimawandel und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in ländlichen Räumen.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus dem Aquakultur- und Fischereisektor, Zusammenschlüsse und Fachverbände, Verarbeitungs- und Vermarktungsunternehmen, öffentliche und private Forschungseinrichtungen, Kommunen sowie natürliche und juristische Personen. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 2.000 €, der maximale Zuschuss beläuft sich auf 500.000 € bei Förderquoten von 50 % bis 100 %, je nach Innovationsgehalt, Nachhaltigkeitsaspekten und kollektiven Begünstigten. Förderanträge können ab dem 8. Januar 2025 bis zum 19. Dezember 2025 über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) eingereicht werden. Voraussetzung für eine Bewilligung sind fachliche Kompetenz, Rentabilitätsnachweis sowie die Sicherstellung, dass das Vorhaben in den ersten fünf Jahren nach Abschluss der Förderung nicht wesentlich verändert wird.