Förderrichtlinie EFRE-Programm Stadtteilzentren III
Das Land Berlin unterstützt mit EFRE-Mitteln den Aufbau von Stadtteilzentren in unterversorgten Gebieten, um den sozialen Zusammenhalt und die strukturelle Entwicklung benachteiligter Stadtteile nachhaltig zu fördern.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung nichtinvestiver Maßnahmen zum Aufbau und zur Entwicklung von Stadtteilzentren (Nachbarschaftshäusern) in unterversorgten Gebieten. Ziel ist es, durch die Förderung von sozialen Initiativen den bürgerschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, generationenübergreifende Teilhabe zu ermöglichen und demokratische Beteiligung zu fördern.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sachkosten
- Planungskosten
- Begleit- und Evaluationsmaßnahmen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Schuldzinsen
- Grunderwerbskosten (über 10-15% der förderfähigen Ausgaben)
- Erstattungsfähige Mehrwertsteuer
- Ausgaben ausschließlich für Öffentlichkeitsarbeit
- Ausgaben ausschließlich für Evaluation
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Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Juristische Personen mit gemeinnütziger Grundlage
- Umsetzung satzungsgemäßer Aufgaben der Gemeinwesen-, Stadtteil- und Nachbarschaftsarbeit
- Maßnahme muss innerhalb der festgelegten Gebietskulisse durchgeführt werden
- Vor Beginn der Maßnahme
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsübersicht
- Projektantrag
- Weitere projektbezogene Unterlagen
Bewertungskriterien
- Vorliegen einer beschlossenen territorialen Strategie
- Beitrag zur Stabilisierung, Aufwertung und Entwicklung des Gebietes
- Beitrag zum Defizitabbau und zur bedarfsgerechten Anpassung der sozialen Infrastruktur
- Förderung von Partizipation und sozialem Zusammenhalt
- Niederschwelliger Zugang zur sozialen Infrastruktur
- Einsatz von Eigen- und Drittmitteln
- Nachhaltigkeit der Maßnahme
Beschreibung
Das EFRE-Programm Stadtteilzentren III unterstützt öffentliche Einrichtungen in Berlin bei der nichtinvestiven Förderung von Stadtteilzentren in sozial benachteiligten Gebieten. Mit der Bereitstellung von Zuschüssen in Höhe von bis zu 40 % der jährlichen Gesamtkosten – maximal 150.000 € – soll der soziale Zusammenhalt gestärkt und die strukturelle Entwicklung benachteiligter Stadtteile vorangetrieben werden. Im Zentrum der Förderung steht der Aufbau von Nachbarschaftshäusern, welche den generationenübergreifenden Zugang zu sozialen Angeboten ermöglichen und durch den Einsatz von Eigen- und Drittmitteln nachhaltige Impulse im quartiersbezogenen Bereich setzen. Dabei orientiert sich die Maßnahme an den Prinzipien der Gemeinwesenarbeit, um partizipative Projekte und demokratische Beteiligungsprozesse zu fördern.
Die Förderrichtlinie legt besonderen Wert auf die Stärkung der lokalen sozialen Infrastruktur, indem sie Maßnahmen unterstützt, die der Defizitbekämpfung und bedarfsgerechten Anpassung der sozialen Angebote dienen. Durch gezielte Förderung generationenübergreifender Teilhabe, Inklusion und der Verbesserung interkultureller Kompetenzen wird ein niederschwelliger Zugang zu Nachbarschaftseinrichtungen ermöglicht. Projekte, die neben der Stabilisierung und Aufwertung von Regionen auch zur Förderung eines aktiven bürgerschaftlichen Engagements beitragen, sind hierbei besonders geeignet. Die Auswahl der Vorhaben erfolgt unter Berücksichtigung einer beschlossenen territorialen Strategie, wobei auch die Nutzung von Begleit- und Evaluationsmaßnahmen zur Qualitätssicherung im Fokus steht.
Das Programm richtet sich ausschließlich an juristische Personen mit gemeinnütziger Grundlage, die satzungsgemäße Aufgaben in den Bereichen Gemeinwesen-, Stadtteil- und Nachbarschaftsarbeit umsetzen. Neben den Personalkosten, Sach- und Planungskosten können ebenfalls begleitende Maßnahmen gefördert werden. Für die Antragstellung sind umfassende Projektdokumente wie eine detaillierte Projektbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsübersicht sowie weitere projektbezogene Unterlagen erforderlich. Die Antragsfrist wird im Rahmen projektbezogener Aufrufe veröffentlicht, sodass interessierte Einrichtungen die Möglichkeit erhalten, ihre Projekte frühzeitig zur Förderung einzureichen. Insgesamt bietet das Programm eine attraktive Chance, soziale und strukturelle Projekte in benachteiligten Quartieren in Berlin nachhaltig zu unterstützen und so langfristige Entwicklungen anzustoßen.