Förderrichtlinie EIP-AGRI Brandenburg 2023–2027
Förderung von Projekten in Brandenburg im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft mit bis zu 100 % Zuschuss. Einreichung beim Innovationsdienstleister bis 16.02.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Europäischen Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft ist die Zusammenarbeit zur Förderung von Innovationen und die Verbesserung des Wissensaustauschs, um zu einer wettbewerbsfähigen, nachhaltig wirtschaftenden und tierartgerechten Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft beizutragen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten (Einheitskostensätze)
- Restkosten pauschal 40 % der direkt förderfähigen Personalkosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
- Existenzgründer/innen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg oder Berlin
- Operationelle Gruppe mit mind. 3 Mitgliedern, darunter ein Agrar-, Forst- oder Gartenbauunternehmen
- rechtsverbindliche Kooperationsvereinbarung aller OG-Mitglieder
- Arbeitsplan nach vorgegebener Gliederung
- positive Ergebnisbenachrichtigung des EIP-Innovationsdienstleisters
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektformular
- Arbeitsplan nach Gliederung
- Balkenplan
- Kooperationsvereinbarung
- Stellenbeschreibungen
- Kalkulation Personalkosten
- Kalkulation Restkosten
- positive Ergebnisbenachrichtigung
Bewertungskriterien
- Innovations- und Praxisrelevanz
- Konzeptqualität
- Operationelle Gruppenstruktur
- Ressourceneinsatz und Wirtschaftlichkeit
- Kommunikation und Verbreitungskonzept
Beschreibung
Die Förderrichtlinie EIP-AGRI Brandenburg 2023–2027 unterstützt Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, öffentliche und Bildungseinrichtungen, Existenzgründer:innen sowie Privatpersonen in Brandenburg und Berlin. Im Mittelpunkt steht die Förderung von operationellen Gruppen aus Landwirtschaft, Forschung, Beratung und weiteren Akteur:innen, die gemeinsam an anwendungsorientierten Innovationen im Agrar- und Forstsektor arbeiten. Gefördert werden Personalkosten (Einheitskostensätze) und Restkosten in Höhe von 40 % der Personalkosten, mit einer Fördersumme von bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Projektdauer beträgt bis zu 24 Monate, und es können Projekte mit allen Unternehmensgrößen eingereicht werden. Wesentliche Voraussetzung ist eine rechtsverbindliche Kooperationsvereinbarung aller Beteiligten, ein detaillierter Arbeitsplan nach Vorgabe sowie eine positive Ergebnisbenachrichtigung des EIP-Innovationsdienstleisters. Mit den Voll-Zuschüssen sollen Umwelt- und Klimaschutz, Digitalisierung, Forschung & Innovation, Beratung und ländliche Entwicklung gleichermaßen gestärkt werden.
Die Antragsunterlagen sind elektronisch beim EIP-Innovationsdienstleister bis zum 16.02.2026 (Posteingang) einzureichen. Die Auswahl erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren: Zunächst stellt der Innovationsdienstleister eine Konzept- und Plausibilitätsprüfung sicher, anschließend bewertet ein EIP-Fachbeirat die Projekte anhand festgelegter Kriterien wie Innovations- und Praxisrelevanz, Operationelle Gruppenstruktur, Konzeptqualität, Ressourceneinsatz und Kommunikation. Die erfolgreiche Teilnahme führt zu einer positiven Ergebnisbenachrichtigung, wonach der Digitalantrag bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg eingereicht werden kann. Potenzielle Projektpartner:innen können eine kostenfreie Erstberatung in Anspruch nehmen. Mit den bereitstehenden EU- und Landesmitteln in Höhe von insgesamt 5,8 Mio. € für den vierten Aufruf sollen praktikable Lösungen etabliert und in die Fläche gebracht werden.
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